Rückrufservice

Fahrverbote in Essen, Gelsenkirchen und auf der Autobahn A40

15.11.2018

Für Diesel-Fahrer im Ruhrgebiet dürfte es eine Art Super-GAU sein. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am 15. November nicht nur entschieden, dass es ab 2019 Fahrverbote in Essen und Gelsenkirchen geben muss, sondern dass das Fahrverbot auch für Teile der Autobahn A40 gelten muss.

 

Fahrverbote kennt man inzwischen aus verschieden Städten wie beispielsweise Stuttgart, Frankfurt oder Berlin. Ein Fahrverbot für einen Abschnitt einer Autobahn ist allerdings ein Novum und trifft etliche Diesel-Fahrer aus Essen und dem gesamten Ruhrgebiet. Denn mit der A40 wird einer der wichtigsten Verkehrswege für ältere Diesel und Benziner ab 2019 teilweise gesperrt. Anders lasse sich die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdenden Stickstoffdioxiden in diesem Bereich wohl nicht reduzieren, argumentierte das Verwaltungsgericht. An der Messstelle Essen Frohnhausen, direkt an der A40, wurde 2017 im Jahresmittel ein Wert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft festgestellt – der zulässige Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm. Dieser Wert wurde noch an vier weiteren Messstationen nicht eingehalten.

 

Deshalb muss in den Luftreinhalteplan für Essen ein großflächiges Fahrverbot in einer sog. „Blauen Umweltzone“ aufgenommen werden, für die flächendeckend Fahrverbote gelten sollen. Diese Zone betrifft gleich 18 der 50 Stadtteile in Essen und eben auch einen Abschnitt der A40. Die Fahrverbote gelten ab dem 1. Juli 2019 für alle Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter sowie für Benziner mit der Schadstoffklasse Euro 1 und 2. Ab September soll das Fahrverbot auch auf Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 ausgedehnt werden.

 

In Gelsenkirchen wird es ab dem 1. Juli 2019 ein Fahrverbot für die Kurt-Schumacher-Straße geben. Das Fahrverbot trifft alle Diesel, die nicht die Schadstoffklasse Euro 6 erfüllen.

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

Wie schon in anderen deutschen Städten hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wegen der zu hohen Belastung der Luft in Essen und Gelsenkirchen geklagt und Fahrverbote durchgesetzt. In Hamburg sind die ersten Fahrverbote schon umgesetzt, in anderen Städten werden sie 2019 kommen. Da noch zahlreiche Klagen der DUH anhängig sind, müssen Diesel-Fahrer mit immer weiteren Fahrverboten und dem damit verbundenen Wertverlust ihrer Fahrzeuge rechnen.

 

„Für betroffene Diesel-Fahrer gibt es jetzt zwei Möglichleiten zu reagieren. Wurden an ihrem Fahrzeug Abgaswerte manipuliert, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Hier haben im VW-Abgasskandal schon zahlreiche Gerichte zu Gunsten der Verbraucher entschieden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. Alternativ und unabhängig vom Abgasskandal kann der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden. Der Widerruf ist möglich, wenn die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung benutzt hat. „Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
25.04.2024

Um die Grenzen der Haltbarkeit moderner Motoren beurteilen zu können, muss man sich bewusst sein, dass Entwicklungsgrenzen erreicht wurden. Anforderungen an den Umweltschutz, an die Wirtschaftlichkeit, die Performance und die Sicherheit von Fahrzeugen können immer schwerer erreicht werden. Was den Herstellern in der Übergangszeit blieb, war, die Dehnbarkeit dieser Anforderungen in einem größtmöglichen Maß auszunutzen.
25.04.2024

Viele  Motorschäden werden von frustrierten Autobesitzer meist klaglos akzeptiert - zumindest dann, wenn das Auto entsprechend alt und ist und auch gut genutzt wurde. Wenn allerdings ein kapitaler Motorschaden bei 70.000 Kilometern oder früher eintritt und weder Händler noch Hersteller für die Schadensübernahme herangezogen werden können, dann wird aus Frust schnell Wut.
25.04.2024

Mega-Klopfen, Mega / Super Knocking oder Hyper-Knocking ist ein motorschädigendes Ereignis bei Verbrennungsprozessen von 4-Takt-Motoren. Durch die Selbstzündung von Schmierölnebel aus dem Turbolader und der Kurbelgehäuseentlüftung kommt es im Brennraum zu unplanmäßigen vorzeitigen Verbrennungen, die den eingespritzten Kraftstoff explosionsartig entzünden.  Unterschieden werden muss zwischen Schadensereignissen die bei extrem hohen und extrem niedrigen Drehzahlen auftreten.
25.04.2024

Der  Anlass ist schon ärgerlich, wenn dann noch was schief geht, ist's doppelt blöd: Nach einem kapitalen Motorschaden müssen Verbrenner- oder Dieselmotoren entweder generalüberholt, besser ausgetauscht werden. Autofahrer, die schon einmal auf den Kosten sitzen geblieben sind, fragen sich, wer Garantie oder zumindest die gesetzliche Gewährleistung, bzw. den Schaden  übernimmt?
22.04.2024

Können hochwertige Motoröle und optimierte Zündkerzen das Risiko eines Motorschadens verringern? Sicherlich – aber aus juristischer Sicht ist das beim Schadenseintritt durchaus differenziert zu bewerten. Zum einen müssen Autofahrer zwar alles im Rahmen ihrer Möglichkeiten tun, um einen Motorschaden zu vermeiden – dazu gehört neben angemessener  Fahrweise, das Einhalten von Inspektionsintervallen und die Nutzung angemessener Betriebsstoffe. Angemessen heißt in diesem Zusammenhang recht eindeutig: „“Vom Fahrzeughersteller zugelassen.
19.04.2024

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.