Rückrufservice

Fahrverbot möglich - EuGH verurteilt Deutschland wegen Abgasbelastung

21.06.2021

Die Stickoxid-Belastung ist in zahlreichen deutschen Städten zu hoch. Das hat die Bundesregierung nun auch von höchster Stelle schwarz auf weiß. Der EuGH verurteilte Deutschland am 3. Juni 2021, weil die Grenzwerte für Stickstoffdioxid systematisch und anhaltend überschritten wurden. Zudem habe es die Regierung versäumt, in den 26 betroffenen Gebieten rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Belastung zu reduzieren, stellte der Europäische Gerichtshof fest (Az.: C-635/18).

Die Entscheidung des EuGH betrifft die Stickoxid-Belastung in den Jahren 2010 bis 2016. In diesem Zeitraum sei der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid in 26 der 89 beurteilten Gebiete überschritten worden. 2016 lagen die Werte in allen 26 Gebieten zwischen 2,5 und 105 Prozent über dem zulässigen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. In den Ballungsräumen Stuttgart und Region Rhein-Main sei zudem auch anhaltend der Stundengrenzwert für NO2 überschritten worden. Die EU-Kommission hatte 2018 neben Deutschland auch Frankreich und Großbritannien verklagt, weil die Grenzwerte nicht eingehalten würden und nach europäischem Recht solche Überschreitungen so schnell wie möglich beendet werden müssen.

Die Überschreitungen allein hätten allerdings noch nicht zu einer Verurteilung geführt, so der EuGH. Hinzu kam aber, dass Deutschland es offenkundig versäumt habe, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergriffen, um die Überschreitung der Grenzwerte in den 26 Gebieten so kurz wie möglich zu halten. Zu den betroffenen Gebieten gehörten u.a. Berlin, Hamburg, München und Stuttgart. Eine Strafe oder Sanktionen bringt das Urteil des EuGH zunächst nicht mit sich.

Inzwischen haben sich die Stickoxid-Werte in vielen Städten verbessert. Auch wegen der Corona-Pandemie ist die Belastung 2020 spürbar zurückgegangen und die Grenzwerte wurden nur noch in sechs Städten verfehlt – darunter Hamburg, München und Stuttgart.

„Das Urteil des EuGH hat zwar keine direkten Auswirkungen, dennoch könnte es Dieselfahrer treffen. Besonders in den Städten, in denen die Grenzwerte nach wie vor gerissen werden, z.B. in Stuttgart, ist das Thema Diesel-Fahrerbote natürlich nicht vom Tisch. Hier könnten weitere Einschränkungen auf Dieselfahrer zukommen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Zudem könnte der Verkehr und damit die Stickoxid-Belastung bei einem Abflauen der Corona-Pandemie auch in anderen Städten wieder zunehmen.

Dieselfahrer können aber handeln, bevor weitere Fahrverbote oder möglicherweise sogar Stilllegungen der Fahrzeuge drohen. Ist ihr Diesel vom Abgasskandal betroffen, können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Eine andere Möglichkeit kann der Widerruf der Autofinanzierung sein. „Nach einem erfolgreichen Widerruf werden sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
19.04.2024

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.