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Diesel-Fahrverbot in Stuttgart und Reutlingen

27.03.2019

Für Stuttgarter Dieselfahrer wird es am 1. April ernst. Die Übergangszeit läuft ab und dann gelten Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter auch für die Anwohner, wenn sie keine Ausnahmegenehmigung haben. Außerdem sollen Diesel-Fahrverbote auch in Reutlingen kommen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat einer entsprechenden Klage der Deutschen Umwelthilfe auf Luftreinhaltung stattgegeben.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass das Land den Luftreinhalteplan für Reutlingen überarbeiten muss. Die bisherigen Vorschläge zur Luftreinhaltung werden demnach voraussichtlich nicht ausreichen, die Grenzwerte für die Belastung mit dem gesundheitsschädlichen Stickstoffdioxid einzuhalten. Damit der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft schnellstmöglich eingehalten werden kann, seien voraussichtlich Fahrverbote notwendig, so der VGH, der die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen hat.

Ob und in welchem Umfang es zu Diesel-Fahrverboten in Reutlingen kommt, ist noch nicht endgültig geklärt. In Stuttgart sieht das anders aus. In der Landeshauptstadt ist bereits seit Jahresbeginn ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter in Kraft. Bisher galt das Fahrverbot nur für Pendler. Stuttgarter blieben dank einer Übergangsfrist zunächst vom Fahrverbot verschont. Diese Frist läuft jedoch am 31. März ab, so dass sich auch die Anwohner ab dem 1. April auf erhebliche Einschränkungen einstellen müssen. Zudem muss ab 2020 auch mit einem Fahrverbot für Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 5 gerechnet werden, da die Belastung mit Stickstoffdioxid in Stuttgart nach wie vor sehr hoch ist und auch der diskutierte neue Verhältnismäßigkeitswert von 50 Mikrogramm voraussichtlich nicht eingehalten werden kann.

„Diesel-Fahrverbote und der damit verbundene Wertverlust der Fahrzeuge sind nicht nur in Stuttgart und Reutlingen, sondern auch in vielen anderen deutschen Städten ein großes Thema. Dieselfahrer, deren Fahrzeug von Abgasmanipulationen betroffen ist, haben die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen. Eine Option für alle Autofahrer ist zudem der Widerruf der Autofinanzierung“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Der Widerruf der Autofinanzierung ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Dann kann der Widerruf auch noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags erklärt werden. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorlegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher gibt dann sein Fahrzeug an die Bank und erhält seine geleisteten Raten zurück.

Die Kanzlei BRÜLLMANN ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und  bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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