Rückrufservice

Betrügerisches Onlinecoaching

Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Geld zurückzuholen

Verlockende Angebote ohne Ergebnis

BRÜLLMANN Rechtsanwälte vertritt Opfer von betrügerischen Coaching-Angeboten. Wir haben in einer Vielzahl an Fällen Kostenerstattungen durchsetzen können. Nach einer Prüfung Ihres Falls können wir Ihnen das weitere Vorgehen empfehlen. Wir prüfen Ihren Fall zum Preis von 100 Euro zzgl. 19 % Mwst - bitte senden Sie ein Mail an info@bruellmann.de

Wir beraten Sie

  • wenn der Verdacht besteht, dass ein Vertrag unter Vorspiegelung falscher Tatsachen geschlossen wurde
  • Wenn mehr oder anders abgerechnet wird als vereinbart wurde
  • wenn die Leistung nicht stimmt
  • wenn Sie grundsätzlich Zweifel an der Rechtmäßigkeit haben

 

Coaching-Angebote werden immer komplexer und raffinierter. Aber eins haben alle gemeinsam: Sie spielen mit den Wünschen und Träumen der zukünftigen Opfer. Je mehr versprochen wird, je höher die Erwartungen sind, je höher ist auch der Preis für die angebotene Leistung.

Vielfach werden Teilnehmer in mitreißenden Videos oder Zoom-Konferenzen auf eine strahlende Zukunft eingestimmt. Klappt es dann nicht, dann liegt es schnell an der Motivation der Teilnehmer oder an Fehlern, die bei der Umsetzung der Konzepte gemacht wurden.

Erfahrungen im Bereich Online-Coaching und langjährige juristische Kompetenz ergeben die Ansatzpunkte, um Schadensersatzansprüche effektiv durchsetzen zu können.  

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht immer der Mandant. Unser Ziel ist es, ihm schnell, unbürokratisch und effizient zu seinem Recht zu verhelfen.

Wir kümmern uns um Sie

Da gerichtliche Prozesse häufig zeit- und nervenaufreibend sind, suchen wir auch Lösungen auf außergerichtlichem Weg, wenn dies der Rechtslage angemessen ist. Natürlich setzen wir Ihre Rechte aber auch vor Gericht durch. 

Da Rechtsangelegenheiten stets Vertrauenssache sind, beantworten wir Ihre Fragen gerne persönlich.

Durch die anhaltenden Corona-Lockdowns entsteht eine vielversprechende Basis für mehr oder weniger seröse Online-Angebote. Kriminell wird es, wenn vermeintliche Coaches für 5-stellige Beitragszahlungen hohe Erlöse  und den Einstieg in ein "fettes" Geschäft versprechen. Kursgebühren von 10.000 Euro oder Sonderzahlungen von bis zu 30.000 Euro für sogenannte Mentoring-Programm sind an der Tagesordnung.Stichwort Hochpreis-Coaching.

Auch die Regel statt die Ausnahme: Die meisten Fortbildungswilligen, die sich auf solche Angebote einlassen, werden schwer enttäuscht und haben scheinbar kaum eine Chance, den Einsatz wieder reinzuholen.

Was bleibt, wenn alle Hoffnung aus ist: Der juristische Weg: Wer vorsätzlich und/oder unter Vorhaltung nicht realer Gewinnversprechen Geld kassiert, der muss es wieder zurückgeben. Vielfach trifft es Menschen, die ihr Erspartes opfern oder Geld ausgeben, das eigentlich für eine fundierte Ausbildung gedacht war.

Die Amazon-Masche

"Vor einem Jahr startete ich bei der Agentur XYZ mit einem Vollserviceprogramm für 14.000€. Das Versprechen der Agentur war: "Wir bauen ein komplettes Amazon Produkt, verschiffen die Ware (Wareneinsatz 18.000€) aus China nach Deutschland und schalten 4 Wochen lang Werbung und danach betreuen wir das Produkt für 300€ monatlich."

Im April 2021 kam das Produkt mit eigener Marke auf den Markt. Die Agentur hat aggressive teure Werbung geschaltet und für ihr Ziel 10.000€ Umsatz im 1.Monat , den sowieso niedrigen Gewinn weg gewirtschaftet. Das Produkt mit seinem Gewinn ist so schlecht kalkuliert, dass ich keine Chance habe das zu retten. Es schreibt nur Rote Zahlen.

Eine Nachbestellung ist nicht möglich, da es keinen Gewinn abwirft. Aufgrund fehlender Kapazität betreut die Agentur das Produkt auch nicht.

Die Gewinnversprechen-Masche

Kurz zum Sachverhalt: Ich habe bei XYZ ein Digitales Produkt / Coaching für 2000.00€ erworben. Es wurde versprochen das ich so lange Hilfe und eine Begleitung erhalte bis ich 10.000€ verdient habe. Diese „Hilfe“ erhalte ich seit Monaten nicht. Auch auf Nachfrage über Instagram erhalte ich keine Hilfe. Ich habe zum jetzigen Zeitpunkt 0,00€ verdient.

Kein Widerrufsrecht

"Über eine sehr vertrauenserweckende Onlinepräsentation, bin ich heute nach einem einstündigen Telefonat, zu dem ich mich interessehalber anmeldete, zu einem Vertrag am Telefon regelrecht genötigt worden. Der Vertrag geht zwischen Herrn XYZ und mir als Kunde über die Teilnahme an einer Schulung der Verkaufsfähigkeiten nach einer Methode auf Grundlage der beigefügten AGB. Es wurde ein Preis von 3250,00€ netto + Mehrwertsteuer reingeschrieben, nachdem man mir sagte das Programm koste 3000,00€ und ich erhalte 500,00€ Rabatt.

Ich hatte noch überhaupt nichts zugesagt. Die Art und Weise der Gesprächsführung war so, dass ich mir den Vertrag nicht in Ruhe ansehen konnte. Der vermittelnde Gesprächspartner leitete mich durch das Unterschriftenverfahren, noch ehe ich verstand, dass ich gerade einen richtigen Vertrag unterschrieb. Mir sollte angeblich ein Angebot an meine Adresse gesendet werden. Ich gab Namen, Adresse und Handynummer an. Erst nach dem Gespräch prüfte ich alles genau, inzwischen schon mit einem ganz schlimmen Bauchgefühl. Unter dem Vertrag steht klein und auf der nachfolgenden Seite: "Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde als Unternehmer tätig zu sein und die nachstehend beigefügten AGB zur Kenntnis genommen zu haben." Ich bin aber gar kein Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständiger. Diesen Zusatz konnte man während der Unterschrift nicht sehen und ich wurde auch nicht darauf hingewiesen. Das Unterschriftenfeld überdeckte zudem den Vertrag.

In den AGB findet sich kein Widerrufsrecht. Ich bat unter dem Vorwand, dass mein Mann nicht einverstanden ist, ob es eine Lösung für Rücktritt/Widerruf gibt und wurde sofort sehr unfreundlich zurecht gewiesen, dass ich heute Abend zu zahlen hätte. Es kann nichts rückgängig gemacht werden, mein Mitgliedskonto läuft (man sagte mir, dass dieses zu deren Sicherheit erst gestartet wird, wenn ich die erste Zahlung anweise), wir einen Vertrag hätten, und wenn ich nicht zahle gibt es die erste, dann die zweite Mahnung und dann steht das Inkassobüro in der Tür.

Im Vertrag stehen Ratenvereinbarungen von 14 Mal 250,00€ + Mehrwertsteuer. Ich schäme mich so sehr, dass mir das passiert ist und kann es gar nicht verstehen WIE mir das passieren konnte. Denken Sie, dass ich da rauskommen kann? Ich habe zum Glück eine Rechtsschutzversicherung. Bezahlt habe ich noch nichts. Der Vertrag wurde von jemandem unterschrieben, mit dem ich heute (angeblicherweise) das Gespräch führte. Der Vertrag enthält keine Bestell, oder Rechnungsnummer."

Hochpreis-Coaching - Mentoring

Vom 19.03 bis zum 21.03 sind wir auf einem Seminar der Firma XYZ gewesen. Während des Seminars haben wir einen Vertrag zu einem überteuerten 16-Wochen Online Coaching abgeschlossen und hierfür 2000 EUR Anzahlung getätigt. Während des Seminars ist der Veranstalter mit großer Emotionalität auf die Sehnsüchte (Wohlstand, Familie, Glück) der Teilnehmer eingegangen. Dabei wurden Techniken wie NLP, Hypnose und Meditation angewendet. Ein Gefühl des Vertrauens wurde durch positives Feedback und Hype der „VIP-Teilnehmern“ aus seinem Mentoring Programm vermittelt.

Es wurde eine Rendite von 5% und mehr pro Woche versprochen. Später wurde das auch schriftlich per E-Mail kommuniziert. Darüber hinaus, wurde auf dem Seminar kommuniziert, dass sie sich aus den Teilnehmern des Seminars Menschen aussuchen werden, die sich für das Mentoring Programm qualifizieren. Ein Gefühl von Exklusivität wurde vermittelt.

Noch vor dem Start des online Coachings  wurden wir von dem Geschäftsführer per E-Mail kontaktiert und zu einem Zoom-Call eingeladen. Grund hierfür war, dass sie uns für ein Mentoring Programm auserwählt hätten. Das Zoom-Call hat mit weiteren potenziellen Kandidaten (Teilnehmer des Seminars am 19.03. - 21.03.) stattgefunden. Als Ergebnis haben wir uns für das 9-monatige Mentoring Programm entschlossen. Daraufhin wurde uns ein abgeänderter Vertrag für das Mentoring Programm zugeschickt (Kostenpunkt: 47.600 EUR).

Diesen Vertrag haben wir dann leider auch unterschrieben. Nach der Überweisung des Rechnungsbetrages in Höhe von 23.800 EUR wurden uns Inhalte für das genannte Programm am 19.04. freigeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt wurde uns mehr und mehr klar, dass wir keine an gemessenen Leistungen erhalten:

  • 8 Std. Video-Material, das fachlich in das Hobby-Trading eingestuft werden darf und didaktisch mangelhaft aufbereitet ist
  • 1-wöchige 1.5-2 Std. Zoom-Calls mit bis zu 50-60 (!!) Teilnehmern
  • Ein 22-jähriger „Coach“ der recht einseitige Erfahrungen beim Trading weiter gibt und unzureichende Antworten gibt.
  • Es werden nur Fragen beantwortet, welche zuvor per E-Mail oder in der FB-Gruppe gestellt werden. Wenn keine Fragen sind, beendet er das Coaching.
  • Erfolg bleibt aus: Teilnehmer machen keine 5% Rendite / pro Woche, inklusive der erfahrenen Teilnehmer aus dem Mentoring Programm, die seit 9 Monaten dabei sind. - Es gibt auch Teilnehmer, die gar keine Rendite pro Woche machen Stimmung in facebook-Gruppen

Stimmung in der FB Gruppe: - Es werden fleißig Ergebnisse geteilt, wenn die Teilnehmer beim Trading Gewinne machen. Die Verluste werden natürlich verschwiegen; - Die Posts von den Mentees sind primitiv, einfallslos, ohne jegliche Aussagekraft… Einige Posts handeln darüber, wie „easy“ du Geld „drucken kannst“ und du dich durch das erwähnte Mentoring in die finanzielle Freiheit begleiten lassen kannst.

Den Gesamtbetrag für das Mentoring haben wir nicht bezahlt

Das eigene Business

Ich habe Ende 2018 9.990.00 Euro bezahlt für ein Coaching und halt nicht die Leistung erhalten die vermittelt wurde. Es wahr ein Bootcamp in Spanien wo es darum ging, dass ein Coach und sein Team innerhalb von 5 Tagen ein paar Leuten dabei hilft, ein Business zu transformieren und damit erfolgreich im Internet zu sein.

War ja klar eigentlich, dass dies nach hinten los geht. Ich war damals 21 Jahre jung, hatte keine Lust mehr auf meinen Job und wollte unbedingt ortsunabhängig arbeiten, da ich das Reisen liebe. Da redete ich mir selbst ein, dass ich ohne Vorerfahrung innerhalb Monate ein solides Business aufziehen könne.

Das gesamte Coaching wurde mir nicht von dem Veranstalter verkauft, sondern er hatte einen Sales Manager (ein Mann der auf selbstständigen Basis versucht hat dieses Coaching an den Mann zu bringen). Ich hatte mit dem Sales Manager ein Gespräch wobei mir versichert wurde: es wird ein Sales Funnel zustande kommen, mit dem man gewiss 3000 - 4000 Euro im. Monat einnimmt. Was meine Bedingungen war, um mitzumachen. Na gut, das ganze fand nur mündlich statt und am Telefon, ich habe keinen Vertrag unterschrieben.

Uns wurde beigebracht, wie man eine Landingpage aufstellt, Facebook Werbung schaltet, wie man Ziele visualisiert. Der Sales Funnel wurde auch nicht mal komplett geschafft, dann hieß es einfach machen, rausgehen und machen bis klappt. Das ganze war so ein Coaching auf mittlerer Qualität aber bestimmt halt KEINE fast 10 000 Wert bzw natürlich weit davon entfernt mit dem ganzen dann in absehbarer Zeit Geld zu machen. Das Wissen könnte man sich um 200 Euro. Per Video Kurs auch selbst aneignen. Die Veranstalter können halt auf der anderen Seite nichts dafür, dass mir der Sales Manager das ganze Projekt anders verkauft hat als sie das umgesetzt hatten. Der Sales Manager war dann auch schon nicht mehr im Team bevor das Coaching überhaupt stattgefunden hat. Da es einige Probleme mit ihm gab.

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelle News

09.02.2024

Fällt ein Vertrag über ein Online-Coaching unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), kann der Vertrag nichtig sein. Das hat das Landgericht Hannover entschieden (Az.: 13 S 23/22). „Für Teilnehmer, die von ihrem Online-Coaching enttäuscht sind, eröffnet sich so die Möglichkeit aus dem Coaching-Vertrag auszusteigen. Das gilt nicht nur, wenn der Vertrag als Verbraucher, sondern auch wenn er als Unternehmer abgeschlossen wurde“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
18.01.2024

Eine Mandantin von BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist erfolgreich aus einem Vertrag über Online-Coaching ausgestiegen und muss keine weiteren Zahlungen mehr leisten. Das Amtsgericht Brühl hat entschieden, dass der Vertrag über das Online-Coaching sittenwidrig und somit nichtig ist (Az.: 22 C 30/23). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
11.12.2023

Verträge über Online-Coaching sind nichtig, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Zulassung für Fernlehrgänge gemäß § 12 FernUSG (Fernunterrichtsschutzgesetz) verfügt. Das hat das Landgericht Leipzig mit Urteil vom 1. Februar 2023 entschieden (Az.: 05 O 1598/22). Ähnliche Urteile haben auch das OLG Celle und das LG Hamburg gesprochen.
08.11.2023

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 19. Juli 2023 entschieden, dass ein Coaching-Vertrag nichtig ist, weil die Anbieterin nicht über die erforderliche Zulassung gemäß § 12 Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verfügt (Az.: 304 O 277/22).
08.09.2023

Coachings werden praktisch für alle Lebenslagen angeboten. Neben seriösen Anbietern gibt es auch unter den Online-Coaches schwarze Schafe, die vollmundig schnell große Erfolge versprechen und am Ende enttäuschte Teilnehmer zurücklassen. Für sie war das Online-Coaching nicht nur unbrauchbar, sie sitzen zum Teil auch noch in kostspieligen Verträgen fest. „Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten, aus einem unbrauchbaren Coaching-Vertrag auszusteigen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
24.04.2023

Ein Urteil des OLG Celle vom 1. März 2023 zeigt, dass der Ausstieg aus einem großen Teil der Online-Coaching-Verträge sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer möglich ist (Az.: 3 U 85/22).

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
22.02.2024

Mehr als 180.000 Euro hatte ein Spieler bei Sportwetten im Internet verzockt. Nach einem Urteil des OLG Köln vom 17. November 2023 muss die Anbieterin der Sportwetten ihm den Verlust erstatten, da sie im streitgegenständlichen Zeitraum nicht über die erforderliche Genehmigung verfügte, um Online-Sportwetten in Deutschland anbieten zu dürfen (Az.: 19 U 123/22).
09.02.2024

Fällt ein Vertrag über ein Online-Coaching unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), kann der Vertrag nichtig sein. Das hat das Landgericht Hannover entschieden (Az.: 13 S 23/22). „Für Teilnehmer, die von ihrem Online-Coaching enttäuscht sind, eröffnet sich so die Möglichkeit aus dem Coaching-Vertrag auszusteigen. Das gilt nicht nur, wenn der Vertrag als Verbraucher, sondern auch wenn er als Unternehmer abgeschlossen wurde“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
05.02.2024

Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können, wenn die Betreiber der Online-Casinos nicht über die in Deutschland erforderliche Erlaubnis für ihr Angebot verfügten. Diese Rechtsprechung hat auch das OLG Brandenburg mit Urteil vom 16. Oktober 2023 bestätigt (Az.: 2 U 36/22). Der klagende Spieler hat demnach Anspruch auf Rückerstattung seiner Verluste in Höhe von rund 60.500 Euro.
30.01.2024

Nach wie vor haben zahlreiche Tesla-Kunden in Deutschland die Möglichkeit, den Kaufvertrag zu widerrufen und das Fahrzeug zurückzugeben. Möglich wird dies durch einen Fehler in Kaufverträgen, die bis zum 17. April 2023 geschlossen wurden. Tesla hat es in den betroffenen Kaufverträgen versäumt, eine Telefonnummer anzugeben. Dadurch hat sich die Widerrufsfrist um ein Jahr verlängert.
24.01.2024

Fast 134.000 Euro hatte ein Spieler bei Online-Sportwetten verzockt. Nun kann er aufatmen. Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 19. Dezember 2023 entschieden, dass die Veranstalterin der Sportwetten den Verlust vollständig ersetzen muss, da sie im streitgegenständlichen Zeitraum nicht über die erforderliche Lizenz verfügte, um in Deutschland Online-Sportwetten anzubieten zu dürfen (Az.: 19 U 48/23).
18.01.2024

Eine Mandantin von BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist erfolgreich aus einem Vertrag über Online-Coaching ausgestiegen und muss keine weiteren Zahlungen mehr leisten. Das Amtsgericht Brühl hat entschieden, dass der Vertrag über das Online-Coaching sittenwidrig und somit nichtig ist (Az.: 22 C 30/23). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.