Rückrufservice

Auf Anordnung des KBA: Mercedes muss rund 150.000 Fahrzeuge zurückrufen

17.01.2020

Daimler-Kunden müssen sich im Zusammenhang mit dem Abgasskandal auf weitere Rückrufe einstellen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat verpflichtende Rückrufe für verschiedene Mercedes-Modelle und Baureihen angeordnet und am 7. Januar 2020 veröffentlicht. Bei den Fahrzeugen müssen unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. unzulässige Funktionen, die zu einer Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems führen, entfernt werden. Weltweit sind von dem Rückruf mehr als 150.000 Mercedes-Fahrzeuge betroffen, etwa ein Drittel davon in Deutschland.

Der Rückruf umfasst Modelle der C-Klasse, E-Klasse, M-Klasse und S-Klasse. Betroffen sind auch bestimmte Baureihen der Modelle SLK, CLS oder GLE.

Im Einzelnen hat das KBA am 7. Januar 2020 folgende Rückrufe angeordnet:

  • Mercedes SLK, Baujahre 2015 – 2017, Baureihe R172 mit OM651 und der Abgasnorm Euro 6
  • Mercedes GLE, Baujahre 2015 – 2018, Baureihe 166
  • Mercedes E-Klasse, Baujahre 2013 – 2014, Baureihe 212 mit NAG 3
  • Mercedes C-Klasse und S-Klasse, Baujahre 2013 - 2016, Baureihen 205Hybrid, 222Hybrid
  • Mercedes E-Klasse, Baujahre 2014 -2016, Baureihe 207
  • Mercedes S-Klasse, Baujahre 2016 – 2017, Baureihe 222 4x4
  • Mercedes CLS-Klasse und E-Klasse, Baujahre 2015 bis 2018, Baureihen 212 und 218
  • Mercedes M-Klasse, Baujahre 2012 bis 2016, Baureihe 166
  • Mercedes S-Klasse, Baujahre 2013 bis 2016, Baureihe 222 mit NAG2 4x4
  • Mercedes S-Klasse, Baujahre 2013 bis 2015, Baureihe 222 mit NAG2 4x2
  • Mercedes E-Klasse, Baujahre 2012 bis 2014, Baureihe 207 mit NAG2
  • Mercedes CLS Klasse und E-Klasse, Baujahre 2014 bis 2016, Baureihen 212 und 218 mit NAG2

Daimler hat Vorwürfe von Abgasmanipulationen immer zurückgewiesen und betont, dass keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet werden. Der Autobauer hält die beanstandeten Funktionen bei der Abgasreinigung für zulässig. Das KBA ist allerdings zu anderen Auffassungen gekommen und hat seit 2018 diverse Rückrufe für verschiedene Mercedes-Modelle angeordnet. Dabei müssen die aktuellen Rückrufe nicht die letzten sein.

„Die Rückrufe sind natürlich für Daimler ein Problem, aber besonders für die betroffenen Mercedes-Kunden. Sie werden aufgefordert, ein Software-Update mit ungewissen Folgen für den Motor aufspielen zu lassen. Hinzu kommt der Wertverlust der Fahrzeuge. „Wir sind der Auffassung, dass die betroffenen Fahrzeuge mangelhaft sind und sich der Mangel auch nicht durch ein Software-Update beseitigen lässt. Betroffene Kunden haben daher Anspruch auf Schadensersatz“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Verschiedene Gerichte teilen diese Auffassung und haben Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bereits zu Schadensersatz verurteilt.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
26.03.2024

Die Stadt München muss das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 21. März 2024 entschieden. Damit droht auch Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 ein Fahrverbot in München.