Rückrufservice

Audi im Abgasskandal zu Schadensersatz bei Audi SQ5 3,0 verurteilt

27.07.2020

Audi ist im Abgasskandal zu Schadensersatz verpflichtet. Nicht nur bei Fahrzeugen mit den kleineren Dieselmotoren des Typs EA 189, sondern auch bei Modellen mit größeren 3-Liter-Dieselmotoren. Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 5. Juni 2020 entschieden, dass Audi Schadensersatz bei einem Audi SQ5 3.0 TDI leisten muss, weil in dem 3-Liter-Motor des Fahrzeugs eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist (Az.: 8 U 1803/19).

Die Klägerin hatte den Audi SQ5 3.0 TDI im April 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem SUV wird ein V6-Dieselmotor des Typs EA 897evo mit der Abgasnorm Euro 6 verwendet. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für das Fahrzeug einen verpflichtenden Rückruf angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung in der Motorsteuerungs-Software entfernt werden kann.

Die Klägerin machte Schadensersatzansprüche geltend und hatte vor dem OLG Koblenz Erfolg. Das Gericht entschied, dass der Klägerin wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs habe sie einen Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.

Das OLG Koblenz stellte fest, dass es sich bei der installierten sog. „schnellen Motoraufwärmfunktion“ um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Diese Funktion springe nahezu nur im Prüfzyklus an während die Minderung des Stickoxid-Ausstoßes im realen Straßenverkehr überwiegend ausbleibt. Dass es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, werde schon durch den Rückruf des KBA deutlich. Die Behörde hat zudem darauf hingewiesen, dass dem Fahrzeug der Entzug der Betriebserlaubnis drohen kann, wenn die Funktion nicht entfernt wird.

Audi habe das Fahrzeug in den Verkehr gebracht und die unzulässige Abschalteinrichtung dabei verschwiegen. Genehmigungsbehörde und Verbraucher seien dadurch bewusst getäuscht worden, führte das OLG aus.

 Ein Käufer dürfe aber davon ausgehen, dass ein Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Daher liege der Schaden schon im Abschluss des Kaufvertrags. Es sei davon auszugehen, dass die Klägerin den Kaufvertrag bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht abgeschlossen hätte, so das OLG. Dieser Schaden lasse sich auch nicht durch die Installation eines Software-Updates beseitigen. Denn das würde bedeuten, dass die Klägerin an einem Vertrag festhalten muss, den sie bei Kenntnis des sittenwidrigen Verhaltens von Audi so nicht abgeschlossen hätte. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das OLG Koblenz.

„Zahlreiche Audi-Modelle mit 3-Liter-Dieselmotoren wurden vom Kraftfahrt-Bundesamt wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen. Das Urteil zeigt, dass die betroffenen Fahrzeughalter in diesen Fällen gute Chancen haben, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 

 

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
19.04.2024

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.