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ABGASSKANDAL VW TOUAREG – LG KARLSRUHE SPRICHT SCHADENSERSATZ ZU

21.10.2019

Das Landgericht Karlsruhe hat der Käuferin eines VW Touareg mit Urteil vom 24. September 2019 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 4 O 323/18). „Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass unsere Mandantin durch die Verwendung einer Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung sittenwidrig geschädigt wurde und daher Anspruch auf Schadensersatz hat. VW muss den Touareg zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Für die gefahrenen Kilometer kann VW allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius von der Stuttgarter Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, die den Schadensersatzanspruch durchgesetzt hat.

Die Klägerin hatte den VW Touareg im Juli 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Touareg ist nicht der durch den Abgasskandal bekannt gewordene Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, sondern der größere Motor des Typs EA 897. Die Abgaswerte wurden allerdings auch bei diesem Aggregat manipuliert, so dass das Kraftfahrt-Bundesamt im Dezember 2017 wegen der Verwendung zweier unzulässiger Abschalteinrichtungen den Rückruf für den VW Touareg 3.0 Liter Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 anordnete.

So wird bei dem Modell ein sog. Thermofenster verwendet, durch das die Abgasreinigung bei Außentemperaturen unter 17 und über 30 Grad Celsius reduziert bzw. abgeschaltet wird. Darüber hinaus wird nur auf dem Prüfstand ausreichend Harnstoff eingespritzt, um die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß einzuhalten. „Hätte unsere Mandantin von den Abgasmanipulationen gewusst, hätte sie das Fahrzeug erst gar nicht gekauft“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Das sah auch das LG Karlsruhe so. Das Fahrzeug sei durch die Abschalteinrichtung mangelhaft und die Klägerin dadurch sittenwidrig geschädigt worden. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln.

Die Manipulations-Software sei mit dem Ziel, die Käufer zu täuschen und dadurch Gewinne zu erwirtschaften, eingesetzt worden. Diese Form des Gewinnstrebens sei besonders verwerflich. Zudem müsse sich der Vorstand den Einsatz der Software auch zurechnen lassen, so das LG Karlsruhe.

VW muss den Touareg daher zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

„Das Urteil zeigt, dass sich nicht nur bei Fahrzeugen mit dem kleineren Motor EA 189 Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen, sondern auch bei den größeren Fahrzeugen mit 3-Liter-Motoren. Dieser Motortyp wurde nicht nur beim VW Touareg, sondern auch bei diversen Audi-Modellen oder dem Porsche Macan und Porsche Cayenne verwendet“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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