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Abgasskandal: KBA muss Einsicht in Akten gewähren - Unzulässige Abschalteinrichtung beim EA 288

26.04.2021

Lange hat es gedauert, doch nach mehr als fünf Jahren und einer Reihe von Gerichtsverhandlungen hatte es die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geschafft: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) musste ihr Einsicht in die Akten zum VW-Abgasskandal gewähren. Dabei handelte es sich nicht nur um Unterlagen zum ursprünglichen Dieselskandal bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 189, sondern auch um den Nachfolgemotor EA 288. Die Auswertung der DUH zeigt, dass es deutliche Hinweise darauf gibt, dass es auch beim Motor EA 288 eine illegale Abschalteinrichtung gibt. Der Motor kommt bei Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda zum Einsatz.

Autohersteller, Behörden und Politik hatten lange – und am Ende erfolglos – versucht, die Akteneinsicht zu vermeiden. So ist es schon nicht mehr erstaunlich, dass die Unterlagen zeigen, dass das Interesse an einer umfangreichen Aufklärung der Abgasmanipulationen nicht besonders ausgeprägt war und der Abgasskandal eher auf kleiner Flamme gekocht werden sollte. Dadurch sei es den vom Dieselskandal betroffenen Autokäufern über Jahre erschwert worden, ihre Rechte durchzusetzen, kritisierte der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch bei der Präsentation der Ergebnisse am 23. April 2021. Bei den Unterlagen geht es um den Schriftverkehr in der Anfangszeit des Dieselskandals vom 18. September bis 15. Oktober 2015.

Akten zum EA 288 müssen offengelegt werden

Besonders brisant ist, dass die Unterlagen auch Einblicke zur Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen beim Nachfolgemotor EA 288 liefern. Gerade die Einsichtnahme in diese Akten habe VW unbedingt versucht zu verhindern. Doch nach einem Vollstreckungsverfahren und der Androhung eines Zwangsgeldes gegen das KBA hat die Behörde dann doch die Akteneinsicht in weitgehend ungeschwärzte Unterlagen ermöglicht, so die DUH.

Zu diesen Unterlagen gehöre auch ein Schreiben eines Entwicklungsdienstleisters. Aus diesem gehe nach Mitteilung der DUH hervor, „dass beim Motor EA 288 zwei unterschiedliche Regenerationsstrategien auf dem Prüfstand und im Felde zugegeben werden.“ Ein Gutachten dazu wurde zwar angekündigt, taucht in den Unterlagen aber nicht auf.

KBA vertraute Angaben von VW

Weiter zeigten die Unterlagen, dass das KBA keine eigenen Prüfungen beim EA 288 vorgenommen hat, sondern von VW finanzierte Angaben einfach übernommen habe. „Das KBA hat offenbar den Angaben des Herstellers vertraut, der in Millionen Fahrzeuge mit dem Vorgängermotor EA 189 eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut und mit dem Dieselskandal einen der größten Verbraucherskandale überhaupt ausgelöst hat. Im besten Fall ist das naiv. Auf jeden Fall wird daraus deutlich, dass aus einem fehlenden Rückruf des KBA nicht geschlossen werden kann, dass tatsächlich keine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

OLG Naumburg spricht Schadenersatz zu

Dies wird auch durch  die Rechtsprechung der Gerichte zunehmend deutlich. Die Liste verbraucherfreundlicher Urteile bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 wächst weiter. Nun hat auch das OLG Naumburg entschieden, dass VW bei einem VW Golf VII mit dem Motor EA 288 Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten muss (Az.: 8 U 68/20).

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