Rückrufservice

Abgasskandal EA 189 - Schadenersatz kann weiter geltend gemacht werden

12.07.2021

Schadenersatzansprüche im VW-Abgasskandal bei Diesel-Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor EA 189 können nach wie geltend gemacht werden. Nach zahlreichen anderen Gerichten hat auch das Landgericht Halle mit Urteil vom 7. Juni 2021 bestätigt, dass immer noch ein Anspruch auf den sog. Restschadenersatz gemäß § 852 BGB besteht (Az.: 9 O 121/20).

Beim Restschadenersatzanspruch gemäß § 852 BGB tritt die Verjährung nicht bereits drei Jahre nach Kenntnis des Anspruchs, sondern erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs ein. „Das bedeutet, dass auch Autokäufer, die bislang untätig geblieben sind und ihre Rechte im Dieselskandal noch nicht geltend gemacht haben, immer noch aktiv werden und ihre Ansprüche durchsetzen können“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Nach § 852 BGB muss auch derjenige, der durch unerlaubte Handlung auf Kosten eines anderen etwas erlangt hat, diesen Schaden ersetzen.

In dem Verfahren vor dem LG Halle ging es um ein Fahrzeug des VW-Konzerns mit dem durch die Abgasmanipulationen bekannt gewordenen Motor EA 189. Der Abgasskandal war im Herbst 2015 aufgeflogen, Schadenersatzansprüche hatte der Kläger erst 2020 geltend gemacht. Der deliktische Schadenersatzanspruch war zwar drei Jahre nach Kenntnis bereits verjährt, aber der Kläger habe immer noch Anspruch auf Schadenersatz gemäß § 852 BGB, urteilte das LG Halle.

Damit folgte es der Auffassung zahlreicher anderer Gerichte. Neben diversen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Düsseldorf, Koblenz, Oldenburg und Stuttgart entschieden, dass im Abgasskandal ein Schadenersatzanspruch gemäß § 852 BGB besteht.

„VW kann sich nicht darauf verlassen, dass die Ansprüche inzwischen verjährt sind. Geschädigte Autokäufer haben immer noch gute Chancen, ihre Ansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
19.04.2024

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.