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Abgasskandal

Abgasskandal

Alles zum Diesel-Abgasskandal

Schadensersatz durchsetzen

Millionen Autokäufer wurden durch den Abgasskandal massiv geschädigt. VW, Audi, Porsche und Mercedes sowie weitere Hersteller wie z.B. Fiat haben Abgaswerte manipuliert und Kunden und Behörden aus Profitstreben getäuscht. Den Schaden haben die Verbraucher, die ein Auto gekauft haben, das sie nicht wollten und bei Kenntnis der Abgasmanipulationen auch nie erworben hätten. Geradestehen will VW für den angerichteten Schaden aber nicht und weist die Verantwortung zurück. Daher bleibt den Geschädigten häufig keine andere Möglichkeit als ihr Recht einzuklagen.

Aktuelles BGH-Urteil macht den frei für Schadensersatz

Abgasmanipulationen beim 3-Liter-Dieselmotor – EA 897

Bei Abgasmanipulationen beim kleineren Dieselmotor EA 189 ist es nicht geblieben. Auch bei dem größeren 3-Liter-Dieselmotor (EA 897) wurden unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet. Zahlreiche Rückrufe für diverse Modelle von Audi, Porsche und dem VW Touareg sind die Folge. 

Nachfolgemotor EA 288 unter Verdacht

Inzwischen gibt es auch den Verdacht, dass VW beim Nachfolgemotor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und Abgaswerte manipuliert hat.

Rückrufe bei Mercedes und anderen

Dabei ist Volkswagen kein Einzeltäter. Wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen wurden inzwischen auch diverse Mercedes Diesel-Modelle durch das Kraftfahrt-Bundesamt wegen illegaler Funktionen bei der Abgasreinigung zurückgerufen. Auch Opel oder BMW sind im Abgasskandal kein unbeschriebenes Blatt mehr.

Software-Update und Wertverlust

Eine freiwillige Wiedergutmachung durch die Autohersteller gibt es jedoch nicht. Die Kunden sollen regelmäßig mit einem Software-Update abgespeist werden, während sie gleichzeitig einen enormen Wertverlust ihrer Fahrzeuge erleiden.

Zahlreiche Gerichte sprechen Schadensersatz zu

Das müssen sich die Kunden jedoch nicht bieten lassen. Sie haben gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, vor allem nach der wegweisenden Entscheidung des BGH vom 26. Juni 2023.. Das belegen zahlreiche Urteile von Landgerichten und Oberlandesgerichten. Dabei haben die Gerichte quer durch die Republik VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt. Auch Daimler wurde inzwischen von verschiedenen Gerichten, u.a. dem Landgericht Stuttgart, zu Schadensersatz verurteilt.

Das zeigt: Auch gegen die scheinbar übermächtigen Autokonzerne können die geschädigten Verbraucher ihre Rechte durchsetzen. 

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte engagiert sich im Abgasskandal konsequent und erfolgreich für die Rechte der Verbraucher. Rechtsanwalt Marcel Seifert: „Wer sein Recht einklagt, hat gute Chancen, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird und der Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs erstattet oder gemindert wird.“

Widerruf der Autofinanzierung

Eine Alternative zu Schadensersatzklagen kann der Widerruf der Autofinanzierung sein. Auch hier liegen bereits entsprechende Urteile vor.

Kostenlose Erstberatung

BRÜLLMANN Rechtsanwälte unterstützt Sie gerne, Ihre Forderungen im Abgasskandal durchzusetzen und bietet einen kostenlose Erstberatung an. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Aktuelles
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
26.03.2024

Die Stadt München muss das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 21. März 2024 entschieden. Damit droht auch Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 ein Fahrverbot in München.