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Gewährleistungsansprüche im Wohnmobil-Abgasskandal

23.08.2021

Ob für den Sommerurlaub oder den Wochenendtrip – Wohnmobile erfreuen sich großer Beliebtheit. Umso heftiger ist es für Campingfreunde, dass der Abgasskandal auch Wohnmobile erfasst hat. Besonders betroffen sind Modelle auf Basis eines Fiat Ducato. Hier haben die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei Messungen festgestellt, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zum Teil deutlich überschritten werden.

Bessere Nachrichten gibt es für Wohnmobil-Besitzer, deren Fahrzeug bereits nach der Abgasnorm Euro 6d-Temp zugelassen ist. Nach aktuellen Abgasmessungen der DUH bei einem Fiat Ducato 140 Multijet mit dieser Schadstoffklasse wird der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten.

Für ältere Fahrzeuge, die noch nicht nach der Abgasnorm Euro 6d-Temp zugelassen wurden, gilt das jedoch nicht. Wie das KBA mitteilte, werden Schritte geprüft, um eine mögliche unzulässige Abschalteinrichtung bei diesen Modellen zu entfernen. „Auch wenn die deutsche Behörde für die Typengenehmigung beim Fiat Ducato nicht zuständig ist, kann sie einen verpflichtenden Rückruf für die betroffenen Fahrzeuge anordnen, damit eine mögliche unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Auch etlichen Wohnmobilen würde dann ein Rückruf drohen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Bislang liegt zwar noch kein Rückruf vor, betroffene Wohnmobil-Käufer können dennoch Schadenersatzansprüche gegen Fiat Chrysler Automobile (inzwischen Stellantis) geltend machen. Erste verbraucherfreundliche Urteile liegen bereits vor.

Eine Alternative dazu ist, Ansprüche aus Gewährleistung gegen die Händler geltend zu machen. Hier tickt allerdings die Uhr. Denn bei Neufahrzeugen beträgt die Gewährleistungsdauer zwei Jahre, bei gebrauchen Fahrzeugen nur ein Jahr. Innerhalb dieser Frist können Ansprüche aus Gewährleistung gegen den Händler geltend gemacht werden, denn dieser ist verpflichtet, das Fahrzeug ohne Mängel zu übergeben bzw. diese zu beseitigen. Dass eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Sachmangel darstellt, hat der BGH bereits 2019 bestätigt. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Fahrzeugübergabe.

Gerade für Wohnmobilkäufer dürfte ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs im VW-Abgasskandal interessant sein. Der BGH hat mit Urteil vom 6. Juli 2021 entschieden, dass geschädigte Käufer auch Anspruch auf den sog. kleinen Schadenersatz haben (Az.: VI ZR 40/20).

Beim großen Schadenersatz wird das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückgegeben. Beim kleinen Schadenersatz kann der Käufer hingegen das Fahrzeug behalten. Da es durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung aber weniger wert war als ein Käufer dafür bezahlt hat, kann beim kleinen Schadenersatz der Ersatz dieses Minderwerts verlangt werden. „Auch wenn es bei der Entscheidung um einen VW Passat ging, lässt sich die BGH-Entscheidung auch auf andere Fahrzeuge und Hersteller übertragen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Abgas-Skandal

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Aktuelles
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
26.03.2024

Die Stadt München muss das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 21. März 2024 entschieden. Damit droht auch Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 ein Fahrverbot in München.