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Geno Wohnbaugenossenschaft
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Geno Wohnbaugenossenschaft eG - Staatsanwaltschaft ermittelt weiter

05.03.2020

Die Ermittlungen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft im Fall der insolventen Geno Wohnbaugenossenschaft dauern nach wie vor an. Inzwischen hat es Ende November 2019 eine erste Festnahme gegeben. Ein ehemaliger Manager der Genossenschaft wurde bei einer Razzia festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft. Gegen weitere Personen wird noch ermittelt.

Der Fall der Ludwigsburger Wohnbaugenossenschaft beschäftigt die Ermittler schon seit Jahren. Es geht um Betrug, gewerbsmäßige Untreue und Insolvenzverschleppung. Den Schaden haben rund 10.000 Anleger zu tragen, die ihr Geld bei der Genossenschaft investiert und von einem Eigenheim geträumt haben. Der Traum hat sich für kaum einen der Genossen erfüllt. Stattdessen ist die Wohnbaugenossenschaft insolvent und es steht auch noch der Betrugsvorwurf im Raum. Der Schaden für die Anleger soll rund 30 Millionen Euro betragen.

Die Anleger konnten ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden. Mit was für einer Insolvenzquote aber zu rechnen ist, ist noch völlig offen. Denn nicht nur der Insolvenzverwalter fragt sich, wo große Teile des investierten Geldes der Genossen geblieben sind.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt schon seit 2015 wegen des Verdachts auf Betrug und Insolvenzverschleppung. „Die Ermittlungen sind nach wie vor nicht abgeschlossen. Geschädigte Genossen können aber jetzt schon prüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen geltend machen können“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart.

Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche gegen die Anlagevermittler bestehen. Diese hätten über die bestehenden Risiken beim Beitritt zu der Genossenschaft aufklären müssen und auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. Es gibt Anhaltspunkte, dass es sich um ein sog. Schneeballsystem handelte.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten natürlich auch in Bezug auf die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung an. Sprechen Sie uns an.

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