Rückrufservice

WINDREICH GMBH

Stuttgart 09.04.2013

Das in Baden-Württemberg ansässige Unternehmen Windreich GmbH (ursprünglich Windreich AG) investiert in erneuerbare Energien. Konkret ist der Inhalt der Geschäftstätigkeit des Unternehmens die Planung, der Bau, die Finanzierung, das Betreiben sowie das Vertreiben von Windkraftanlagen – sowohl „Onshore“ als auch „Offshore“.

Durch den Kauf von Unternehmensanleihen investerten in dieses Unternehmen eine Vielzahl von betroffenen Anlegern ihr Geld. In letzter Zeit erschien das Unternehmen jedoch ausschließlich durch Negativmeldungen in den Schlagzeilen. Zunächst musste im Jahr 2012 der geplante Börsengang verschoben werden, danach überschlugen sich die Ereignisse.

Nachdem die Windreich AG in die Windreich GmbH umgewandelt wurde, verspäteten sich die, eigentlich für Anfang März 2013 an die Anleihegläubiger versprochenen, Zinszahlungen. Das Ganze gipfelte schließlich in der Durchsuchung der Hauptverwaltung des Unternehmens sowie von vier Privatwohnungen durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart, welche ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Bilanzmanipulation, Kapitalanlage- und Kreditbetrug sowie Marktpreismanipulation eingeleitet hatte.

Dem Geschäftsführer Willi Balz dürfte auch in Zukunft ein rauer Wind entgegenwehen. Doch auch der Sarasin Bank könnte wegen ihres Engagements bei der Windreich GmbH Ungemach drohen. Nach Ansicht der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwaltskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte hätte die Sarasin Bank ihre Kunden auf einen bestehenden Interessenkonflikt hinweisen müssen. 

„Die Bank hatte ein erhebliches Eigeninteresse am Erfolg der Emission der Anleihe; außerdem waren der Bank aufgrund ihres Engagements diejenigen Tatsachen bekannt, welche auf ein erhöhtes Risiko schließen lassen. „Soweit die Bank bei der Beratung darauf nicht hingewiesen hat“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte, „hat sie gegen die ihr obliegenden Pflichten als beratende und vermittelnde Bank verstoßen und haftet dann auch auf Schadensersatz“.  

Betroffene Anleger sollten daher von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber dem vermittelnden Unternehmen bzw. der vermittelnden Bank geltend gemacht werden können.

Nach unserer Einschätzung liegt es bei dieser Anleihe häufig so, dass im Rahmen der Beratung ausschließlich auf die Vorteile und die vermeintliche Sicherheit der Anleihe hingewiesen wurde. Im Falle der Windreich-Anleihe gibt es jedoch auch erhebliche Risiken, auf die jeder Anlageberater hätte hinweisen müssen. Ist dies nicht geschehen, stehen dem Anleger gleichfalls Schadensersatzansprüche zu.  

Wir sehen in diesen Fällen gute Aussichten für betroffene Anleger, bereits verloren geglaubtes Geld im Wege der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegenüber den verantwortlichen Emittenten oder aber auch gegenüber den beratenden Instituten (Banken und sonstige Finanzdienstleister) zurück zu holen. 

Aktuelles
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.
09.04.2024

Die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen ist insolvent und hat am 15. März 2024 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen. Zudem hat das AG München am 27. März 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MARO Projektentwicklungsgesellschaft eröffnet.
08.04.2024

Die Ikarus Design Handel GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Hanau hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2024 regulär eröffnet (Az.: 70 IN 7/24). Die Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 24. Mai 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Insolvenz trifft auch die stillen Teilhaber des Unternehmens, die nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten müssen.