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WEALTHCAP FONDS: RISIKEN UND MÖGLICHKEITEN DER ANLEGER

WEALTHCAP FONDS: RISIKEN UND MÖGLICHKEITEN DER ANLEGER

06.12.2016

Die WealthCap Fonds umfassen ein Portfolio aus Sachwertefonds. Nicht jede Beteiligung an den verschiedenen Fonds hat sich in den vergangenen Jahren so entwickelt wie erhofft und die prognostizierten Ausschüttungen konnten nicht erreicht werden.

 

WealthCap ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG und bietet verschiedene Sachwertefonds. Zum Portfolio gehören u.a. Immobilienfonds, Lebensversicherungsfonds, Zweitmarktfonds, Flugzeugsfonds oder Private Equity-Beteiligungen. Beteiligungen an geschlossenen Fonds sind aber auch mit Risiken für die Anleger behaftet. Mit den Fondsanteilen erwerben sie in der Regel unternehmerische Beteiligungen. Das bietet ihnen nicht nur die Gelegenheit an den Gewinnen zu partizipieren, sondern sie können auch von den Verlusten betroffen sein. „Im schlimmsten Fall kann auch der Totalverlust der Einlage drohen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Beteiligungen an geschlossenen Fonds bergen grundsätzliche Risiken und je nach Anlageklasse auch spezielle Risiken. Beteiligungen an Lebensversicherungsfonds, die in US-amerikanische Lebensversicherungen investieren, sind beispielsweise sog. „Wetten auf den Tod“. Denn die Rentabilität der Fondsgesellschaften hängt auch stark von der errechneten Sterblichkeit ab. „Die Fondsgesellschaften kaufen den Versicherungsnehmern die Lebensversicherungspolicen ab und zahlen die Prämien für sie weiter. Im Todesfall kassiert die Fondsgesellschaft dann die Versicherungssumme. Mit anderen Worten heißt das: Je länger der Versicherungsnehmer lebt, desto schlechter ist das für die Fondsgesellschaft. Der spekulative und riskante Charakter einer solchen Beteiligung ist offenkundig“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

 

Auch die Beteiligungen an Immobilienfonds sind keineswegs immer die Investition in das sprichwörtliche „Betongold“. Mietpreisschwankungen, Leerstände oder erhöhter Sanierungsbedarf können die Kalkulationen der Fondsgesellschaft gehörig durcheinander wirbeln. So ließen sich für jede Anlageklasse spezielle Risiken finden, denen die Anleger ausgesetzt sind. Allgemein sind Beteiligungen an geschlossenen Fonds so gut wie immer spekulativ und damit für die Anleger auch riskant.

 

„Anleger haben aber auch einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Anlageberatung. Dazu zählt auch die umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken wie das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oder die Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage. Wurden die Anleger nicht oder nur unzureichend über die Risiken aufgeklärt, können Schadensersatzansprüche entstanden sein“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

WEALTHCAP LIFE

WEALTHCAP LIFE

LEBENSVERSICHERUNGSFONDS

Anlagen mit höchstem Risiko  

Das Unternehmen  

WealthCap ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der UniCredit Bank AG (ehemals: Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG) und gehört damit zum internationalen Verbund von UniCredit. Die drei bisherigen Fondsanbieter H.F.S. HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte GmbH (HFS), HVB FondsFinance GmbH (HVBFF) und die Blue Capital GmbH (Blue Capital) gingen in WealthCap auf. Neben geschlossenen Immobilienfonds, Infrastrukturfonds, Erneuerbare-Energien-Fonds, Private-Equity-Fonds und Zweitmarktfonds bietet das Emissionshaus auch Lebensversicherungsfonds an.  

Das Prinzip der Lebensversicherungsfonds  

Bei dem Geschäftsmodell der hier angebotenen Lebensversicherungsfonds handelt es sich in der Regel um Kommanditgesellschaften, an denen sich die Anleger direkt oder über Treuhänder als Kommanditisten beteiligen.

Die Anleger, welche in diese Fonds investieren, kaufen „gebrauchte“ Lebensversicherungen, die je nach Fondskonstruktion auf dem Zweitmarkt in den USA, aber auch in Großbritannien und Deutschland erworben werden. Der Verkäufer der Versicherungspolice erhält den Kaufpreis, bleibt aber auch nach der Veräußerung weiterhin die versicherte Person.

Die fälligen Prämienzahlungen werden von der Fondsgesellschaft übernommen, die dann beim Tod des Versicherten die Ablaufleistung erhält. Die Fondsgesellschaft spekuliert dementsprechend auf ein frühes Sterben des Versicherten, auf eine möglichst hohe Ablaufleistung oder auf entsprechende Handelsgewinne. Mithin handelt es sich hierbei stets um Geldanlagen, welche keineswegs als „sicher“ oder auch „konservativ“ zu bezeichnen wären.

Zwei Beispiele zu den von Wealthcap angebotenen Lebensversicherungsfonds   

  1. Der US-Lebensversicherungsfond Life USA 1

Beim Lebensversicherungsfond „Life USA 1“ kam es aufgrund eines beträchtlichen Einnahmeproblems in den letzten Monaten zu einer finanziellen Schieflage. Die zur Anlagensicherung erforderlichen Einnahmen erfolgten nicht; im Gegenteil, die Einnahmen lagen weit unter der Kalkulation der Fondsgesellschaft.

Eingeplant waren für das Jahr 2011 Einnahmen von bis zu US-$ 296 Mio. Faktisch betrugen die Einnahmen bis zum 31.12.2011 aber nur US-$ 84,8 Mio. Hingegen kam es hinsichtlich dieses Fonds zu überschießenden Ausgaben bis Ende 2011 von US-$ 15,3 Mio., welche im Vorfeld nicht einkalkuliert worden sind.  

Deshalb ist es auch nicht überraschend, dass die Ausschüttungen an die Anleger nur 15,4 % der angekündigten Werte erreichten und im Jahr 2011 sogar ganz ausblieben. Eine gegenläufige, positive Entwicklung in Hinblick auf diese Finanzlage ist im Moment nicht in Sicht.

  1. Der US-Lebensversicherungsfond Life USA 2  

Auch der „Life USA 2“ hat ein enormes Einnahmeproblem und wurde dadurch in eine finanzielle Schieflage gebracht. Die Einnahmen des Fonds liegen weit unter der Kalkulation der Fondsgesellschaft. Bis zum 31.12.2011 betrugen diese nur US-$ 92,9 Mio., während US-$ 197,6 Mio. eingeplant waren.

Daher liegt der Einnahmeüberschuss nur bei 33 % der eingeplanten Werte. Somit ist es nicht überraschend, dass die Ausschüttungen an die Anleger nur 22,5 % der angekündigten Werte erreichten und 2011 ganz ausblieben. Anzeichen für eine Besserung dieser Finanzlage sind nicht erkennbar.

Schadensersatz bei fehlerhafter Beratung  

Die Anleger, welche durch fehlerhafte Beratung oder aufgrund widersprüchlicher oder sogar falscher Angaben im Prospekt, einen finanziellen Schaden erlitten haben, sind nicht rechtlos! Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte:

„Wir empfehlen daher allen betroffenen Anlegern sich rechtzeitig, bevor etwaige Schadensersatzansprüche verjähren, an eine für Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu wenden, um im besten Falle eine Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligung durchsetzen zu können. Für Anleger bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank bzw. das Beratungsunternehmen, das die Fondsbeteiligung vermittelt hat, durchzusetzen.“

Aktuelles
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.
09.04.2024

Die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen ist insolvent und hat am 15. März 2024 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen. Zudem hat das AG München am 27. März 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MARO Projektentwicklungsgesellschaft eröffnet.
08.04.2024

Die Ikarus Design Handel GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Hanau hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2024 regulär eröffnet (Az.: 70 IN 7/24). Die Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 24. Mai 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Insolvenz trifft auch die stillen Teilhaber des Unternehmens, die nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten müssen.
02.04.2024

Die Deutsche Invest Immobilien AG (D.i.i.) hat am 28. März 2024 Insolvenzantrag am Amtsgericht Wiesbaden gestellt, wie der Vorstandsvorsitzende gegenüber dem Handelsblatt bestätigt hat. Demnach wurde nicht nur für die Dachgesellschaft Insolvenzantrag gestellt, sondern auch für weitere operative Tochtergesellschaften der Immobiliengruppe.
27.03.2024

Die Mitunterzeichnung eines Darlehensvertrags oder die Bürgschaft für ein Darlehen kann mit erheblichen Risiken verbunden sein. Das musste auch ein Rentner-Ehepaar erleben, das Kreditverträge seines Sohnes mitunterschrieben hatte. Nach dessen Tod nahm die Bank die Eltern in Anspruch. Das Landgericht Potsdam entschied jedoch mit Urteil vom 12. Juli 2023, dass die Bürgschaft sittenwidrig und damit unwirksam sei (Az.: 8 O 181/22).