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SOLAR MILLENNIUM

ERLANGER SOLARKRAFTWERKHERSTELLER HAT INSOLVENZ ANGEMELDET! ANLEGER FORDERN SCHADENSERSATZ!

Stuttgart/Erlangen 13.01.2011

Nachdem die Solar Millennium AG Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr in vollem Umfang nachkommen konnte, musste sie mit Datum vom 21.12.2011 einen Antrag auf Insolvenz stellen. Mit Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 21.12.2011 (Az.: 503 IN 948/11) wurde die vorläufige Insolvenz angeordnet.

Verfügungen sind jetzt nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich. Wohl über 30.000 betroffene Anleger hoffen nun auf Schadensbegrenzung. Für die Aktionäre der Solar Millennium AG stellt sich die Sachlage wohl am fatalsten dar:

sie werden gegenüber den Gläubigern der Solar Millennium AG für den Fall der Insolvenz nachrangig behandelt und erst im Rahmen einer etwaigen Liquidation – also nach Abschluss des Insolvenzverfahrens – berücksichtigt.

Weitere 15.000 Anleger haben ihr Geld in Form von Inhaberschuldverschreibungen in das Unternehmen investiert. Auch sie müssen mit einem Totalverlust rechnen, denn als Gläubiger werden sie mit ihren Ansprüchen im Insolvenzverfahren idR ebenfalls nachrangig behandelt.

Anleger der von der Solar Millennium AG aufgelegten geschlossenen Fonds „Andasol Fonds GmbH & Co. KG“ und „Ibersol Fonds GmbH & Co. KG“ dürften ebenfalls momentan um ihre Einlagen bangen. Ob diese allerdings von der Insolvenz der Muttergesellschaft betroffen wären, ist derzeit noch offen.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte empfiehlt Anlegern der Solar Millennium AG alsbald möglich die entsprechenden Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden. Hier gilt es, keine Fehler zu machen. Ein weiterer Ansatz für die Interessen von Anlegern stellt der Umstand dar, dass viele Anleger gerade nicht über die bestehenden Risiken der Anlage bei Abschluss aufgeklärt worden sein dürften.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte empfiehlt daher, alle Unterlagen aufzubewahren, um Ansprüche – gegebenenfalls auch aus Prospekthaftung – gegenüber den Verantwortlichen im Einzelfall prüfen zu können. Oftmals ergeben sich auf Grundlage unrichtiger Beratung bzw. Darstellung hinsichtlich der Kapitalanlage Regressmöglichkeiten für Anleger bis hin zur kompletten Rückabwicklung der Anlagen nebst entgangenem Gewinn.

Gerade in vorliegendem Fall drängt sich auf, dass den Anlegern die konkreten Risiken der Anlage von den entsprechenden Beratern, Beratungsinstituten oder Banken nicht exakt aufgezeigt wurden und sich erst jetzt – nach erfolgter Insolvenzanmeldung – den Anlegern der wahre Charakter der Anlage darstellt.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Anlegern dringend ihre Ansprüche von einer auf dem Gebiet des Anlegerrechts spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen und gegebenenfalls einen zweigleisigen Ansatz zur Anspruchssicherung zu verfolgen.

Aktuelles
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.
09.04.2024

Die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen ist insolvent und hat am 15. März 2024 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen. Zudem hat das AG München am 27. März 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MARO Projektentwicklungsgesellschaft eröffnet.
08.04.2024

Die Ikarus Design Handel GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Hanau hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2024 regulär eröffnet (Az.: 70 IN 7/24). Die Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 24. Mai 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Insolvenz trifft auch die stillen Teilhaber des Unternehmens, die nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten müssen.
02.04.2024

Die Deutsche Invest Immobilien AG (D.i.i.) hat am 28. März 2024 Insolvenzantrag am Amtsgericht Wiesbaden gestellt, wie der Vorstandsvorsitzende gegenüber dem Handelsblatt bestätigt hat. Demnach wurde nicht nur für die Dachgesellschaft Insolvenzantrag gestellt, sondern auch für weitere operative Tochtergesellschaften der Immobiliengruppe.