Rückrufservice

RENTADOMO IMMOBILENFONDS

BHW BANK (HEUTE POSTBANK) UNTERLIEGT VOR GERICHT

Stuttgart 04.08.2008

Die Stuttgarter Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte erstreitet vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen ein Urteil für Anleger der Dritten Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co (nicht rechtskräftig).  

Mit Urteil vom 21.08.2008 verurteilte das Landgericht Waldshut-Tiengen die BHW Bank zur vollständigen Rückabwicklung der Finanzierung der Beteiligung an der Dritten Grundbesitz KG Rentadomo Fondsverwaltung GmbH & Co. „Dabei ist das Gericht in seiner Begründung in allen wesentlichen Punkten unserer Argumentation gefolgt“, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte.  

„Wir hatten die Klage darauf gestützt“, so Rechtsanwalt Seifert weiter „dass aufgrund der engen Zusammenarbeit mit der Rentadomo-Gruppe die BHW Bank Kenntnis von den tatsächlich niedrigeren Mieteinnahmen des Fonds gehabt hat. 

Nach unserer Auffassung wäre es die  Pflicht der BHW Bank gewesen, alle über sie finanzierenden Anleger des Fonds vor dem Beitritt über die ihr vorliegenden abweichenden Mieteinnahmen-Prognosen aufzuklären.“   Außerdem wurden sowohl die Fondsbeteiligung, als auch der Darlehensvertrag in einer Haustürsituation vermittelt.

„Das Gericht stimmte mit uns überein“ ergänzt Rechtsanwalt Marce Seifet, "dass die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag fehlerhaft war, weshalb der Anleger auch noch nach Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist den Darlehensvertrag widerrufen konnte."  

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Wir sind daher sehr gespannt, ob die BHW in diesem Fall in Berufung gehen wird“, so Rechtsanwalt Seifert. Und weiter: „Dieses Urteil zeigt, dass eine vollständige Rückabwicklung der Fondsbeteiligung in vielen Fälle möglich ist; betroffene Anleger sollten sich daher in jedem Fall von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.“  

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles
24.04.2024

Für die vorzeitige Rückzahlung eines Immobilienkredits zahlte der Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentscheidung in Höhe von rund 72.000 Euro an seine Bank. Das OLG Brandenburg hat nun mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen muss, da sie falsche Angaben zur Berechnung der Entschädigung gemacht habe (Az.: 4 U 35/23).
23.04.2024

Die d.i.i. Investment GmbH ist insolvent. Auf Antrag der Finanzaufsicht BaFin wurde am 22. April 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am Amtsgericht Frankfurt eröffnet (Az.: 810 IN 468/24 D). Die d.i.i. Investment GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der ebenfalls insolventen d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG.
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.