IGB Nawaro Energie GmbH & Co. KG
Nachdem die Leasingnehmerin der Biogasanlage Ende 2010 einen außerplanmäßigen Verlust in Höhe von 5 Mio. € einräumte sowie Anfang 2011 überraschend mitteilten, dass sie – beginnend mit der Rate für den Monat März 2011 – nicht in der Lage sei, die Leasingraten in voller Höhe zu bezahlen, fürchten Anleger um ihr in die Kapitalanlage investiertes Geld.
Ausweislich eines Schreibens an die Investoren wird die Leasingnehmerin der Biogasanlage bis Ende 2011 ein Defizit in Höhe von insgesamt 10 Mio € verbuchen. Als Reaktion auf die wirtschaftliche Schieflage wurde von der IGB Nawaro ein Sanierungskonzept erarbeit, welches die Leasingraten neu festesetzte und diese dabei drastisch nach unten korrigierte.
Das Schicksal der der Anlegergelder dürfte somit entscheidend von dem Gelingen des Sanierungsplans abhängen. In einem an die Anleger gerichteten Schreiben heißt es hierzu wörtlich:
„Ein Ausfall des Betreibers würde sofort zu einem kompletten Zahlungsausfall und damit dazu führen, dass die Fondsgesellschaft nicht in der Lage wäre, die von ihr aufgenommenen Kredite zurückzuführen. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass die finanzierenden Banken ihre vorrangigen Sicherungsrechte durchsetzen und die Anlage durch einen Verkauf verwerten würden.“
Auf gut Deutsch bedeutet das: Im schlimmsten Fall droht den Anlegern ein Totalverlust der eingezahlten Beteiligungssumme sowie möglicherweise Rückzahlungsforderungen für bereits erhaltene Ausschüttungen.
Für viele Anleger kommt diese Entwicklung der IGB Nawaro überraschend. Die Beteiligung wurde oftmals als sichere Geldanlage vertrieben und als Beteiligung an der weltweit größten Biogasanlage gelobt. Risiken der Beteiligung wurden von den Beratern hingegen vielfach nicht thematisiert.
Teilweise ist Anlegern bis heute nicht bewusst, dass ihnen im schlimmsten Fall der Totalverlust der Beteiligung drohen kann. Betroffene Anleger sollten nicht abwarten und auf einen guten Ausgang des Sanierungsverfahrens hoffen. Oft ist es dann bereits zu spät, um anderweitig Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
IGB – Anleger sollten daher jetzt ihre Chance nutzen, um ein Vorgehen gegen ihren Berater zu prüfen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
„Verschweigt der Finanzberater die mit einer Kapitalanlage einhergehenden Risiken, steht dem Anleger nach höchstrichterlich Rechtssprechung Schadensersatz zu“ erörtert Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwaltskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte vertritt bereits die rechtlichen Interessen von IGB - Anlegern.
Dazu führt Rechtsanwalt Marcel Seifert aus: „Wir sehen in diesen Fällen gute Aussichten für Betroffene, die Anlagesumme im Rahmen der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurück zu fordern und unsere Mandantschaft damit schadlos zu halten.“
Unsere Kanzlei vertritt bereits eine Vielzahl von IGB Nawaro Anlegern. Für unsere Mandanten konnten wir bereits außergerichtliche Vergleich abschließen.
Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.