Rückrufservice

GEWERBEDARLEHEN: UNTERNEHMER KÖNNEN NACH BGH-URTEIL BEARBEITUNGSGEBÜHREN ZURÜCKFORDERN

10.07.2017

„Für Unternehmer und Gewerbetreibende kann die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bares Geld wert sein“, sagt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn der BGH hat mit Urteilen vom 4. Juli 2017 entschieden, dass Banken keine vorformulierten Klauseln zur Erhebung von Bearbeitungsgebühren bei der Vergabe von Unternehmerkrediten verlangen dürfen. Derartige Klauseln sind unwirksam, urteilte der BGH (Az.: XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16).

Bereits 2014 hatte der BGH entschieden, dass bei Verbraucherkrediten vorformulierten Klauseln zur Erhebung von Bearbeitungsgebühren unwirksam sind und Verbraucher dementsprechend diese Gebühren von ihrer Bank oder Sparkasse zurückverlangen können. Strittig war, ob sich diese Rechtsprechung auch bei Gewerbedarlehen anwenden lässt. Diese Frage hat der BGH nun eindeutig mit „ja“ beantwortet.

Für die Karlsruher Richter gab es keinen ersichtlichen Grund, warum Unternehmer und Gewerbetreibende anders behandelt werden sollten als Verbraucher. Laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühren seien eine Preisnebenabrede, die der Inhaltskontrolle nicht standhalte. Der Kreditnehmer werde dadurch unangemessen benachteiligt. Das gelte auch für Unternehmer. Sie seien nicht weniger schutzbedürftig, nur weil sie im Geschäftsleben stehen oder eventuell die Bearbeitungsgebühren steuerlich absetzen können, so der BGH. Die Klagen zweier Unternehmer, die die erhobenen Bearbeitungsgebühren für unzulässig hielten, hatten damit in letzter Instanz Erfolg.

„Bei gewerblichen Darlehen können die Bearbeitungsgebühren je nach der Kredithöhe schnell einen fünfstelligen Betrag ausmachen. Geld, das sich viele Unternehmer jetzt wieder zurückholen können“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. So ging es in den beiden Fällen, die der BGH aktuell entschieden hat, immerhin um Bearbeitungsgebühren in Höhe von insgesamt 30.000 bzw. 13.500 Euro.

Allerdings können unzulässige Bearbeitungsgebühren nicht endlos zurückgefordert werden. Der BGH legte eine dreijährige Verjährungsfrist fest. „Das heißt, dass bei Krediten, die seit 2014 geschlossen wurden, unzulässige Bearbeitungsgebühren zurückgefordert werden können. Bei Krediten, die in 2014 geschlossen wurden, tritt schon Ende 2017 die Verjährung ein. Unternehmer sollten also handeln, wenn sie ihre Forderungen rechtzeitig geltend machen wollen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei Brüllmann bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Aktuelles
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.
09.04.2024

Die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen ist insolvent und hat am 15. März 2024 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen. Zudem hat das AG München am 27. März 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MARO Projektentwicklungsgesellschaft eröffnet.
08.04.2024

Die Ikarus Design Handel GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Hanau hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2024 regulär eröffnet (Az.: 70 IN 7/24). Die Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 24. Mai 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Insolvenz trifft auch die stillen Teilhaber des Unternehmens, die nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten müssen.