Rückrufservice

GEWA 5 TO 1: INSOLVENZANTRAG WIRD UNVERZÜGLICH GESTELLT

22.11.2016

„Beste Aussichten“ hatte die GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG angesichts einer Höhe der GEWA-Towers von 107 Metern versprochen. Durch die Entwicklungen der vergangenen Tage dürften sich die Aussichten, vor allem für die Anleger der Anleihe, deutlich eingetrübt haben. Denn die GEWA 5 to 1 kündigte am 18. November an, unverzüglich Insolvenzantrag zu stellen.

Hintergrund für den Insolvenzantrag sind nach Unternehmensangaben die gescheiterten Gespräche über die Wiederaufnahme der Bautätigkeiten, die einige Tage zuvor zum Erliegen gekommen sind. Immerhin: Der Wohnturm soll im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens fertiggestellt werden. Zudem ist die Anleihe durch eine erstrangige Grundschuld besichert. „Die aktuelle Entwicklung dürfte den Anlegern trotzdem einiges Kopfzerbrechen bereiten. Denn was im Insolvenzverfahren auf sie zukommen wird, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Mit finanziellen Einschnitten muss aber durchaus gerechnet werden“, sagt Rechtsanwalt Seifert von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte in Stuttgart.

Die GEWA 5 to 1 GmbH & Co.KG hatte zur Finanzierung des Bauprojekts im März 2014 eine Anleihe mit einem Volumen von bis zu 35 Millionen Euro und einer Laufzeit bis März 2018 begeben (ISIN: DE000A1YC7Y7). Die Anleihe ist jährlich mit 6,5 Prozent verzinst. Durch den Insolvenzantrag sind die Anleihegelder nun gefährdet. Noch im Oktober sah die Situation anders aus. Der Rohbau des Towers wurde fertiggestellt und rund zwei Drittel aller Wohnungen hatten bereits einen Abnehmer gefunden. Gleiches gilt für das Hotel. Doch dann folgte der Baustopp. Wie die Gesellschaft noch am 11. November mitteilte, bestehe aufgrund der Tatsache, dass der Kaufpreis für das Hotel erst im ersten Quartal 2017 fließen solle und des Verkaufsstands der Wohnungen Abstimmungsbedarf mit dem Generalunternehmer hinsichtlich der weiteren Baufinanzierung und -planung. Eine Lösung konnte offenbar nicht gefunden werden. „Das ist schon beunruhigend“, so Rechtsanwalt Seifert.

Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, können die Anleihe-Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. In Betracht kommt dabei auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung oder auch durch Prospektfehler entstanden sein. „Es kann in alle Richtungen geprüft werden, ob Forderungen geltend gemacht werden können, um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Aktuelles
24.04.2024

Für die vorzeitige Rückzahlung eines Immobilienkredits zahlte der Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentscheidung in Höhe von rund 72.000 Euro an seine Bank. Das OLG Brandenburg hat nun mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen muss, da sie falsche Angaben zur Berechnung der Entschädigung gemacht habe (Az.: 4 U 35/23).
23.04.2024

Die d.i.i. Investment GmbH ist insolvent. Auf Antrag der Finanzaufsicht BaFin wurde am 22. April 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am Amtsgericht Frankfurt eröffnet (Az.: 810 IN 468/24 D). Die d.i.i. Investment GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der ebenfalls insolventen d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG.
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.