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GEBR. SANDERS INSOLVENZ: ENTSCHEIDUNG AUF 12. DEZEMBER VERTAGT

25.11.2016

Die Entscheidung über die Zukunft der Gebr. Sanders GmbH & Co. KG ist vertagt. Schon einen Tag vor der Anleihegläubigerversammlung am 21. November, teilte das Unternehmen mit, dass diese nicht beschlussfähig sein wird, da das erforderliche Quorum nicht erreicht wird. Die zweite Gläubigerversammlung soll am 12. Dezember stattfinden.

Zur Erinnerung: Die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG hatte im Oktober 2013 eine Anleihe mit einem Volumen von bis zu 22 Millionen Euro begeben (ISIN: DE000A1X3MD9 / WKN: A1X3MD). Bei einer fünfjährigen Laufzeit ist die Anleihe mit 8,75 Prozent p.a. verzinst. Die Zinszahlungen sind halbjährlich jeweils zum 22. April und 22. Oktober fällig. Die letzte Zinszahlung ist bereits ausgefallen, denn der Bettwarenhersteller hat Ende September Insolvenzantrag gestellt und möchte das Unternehmen im Schutzschirmverfahren sanieren. Einige Tage später musste Zahlungsunfähigkeit angezeigt werden, da eine Kreditlinie nicht verlängert wurde.

Im Schutzschirmverfahren hat die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG drei Monate Zeit, um das Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen. Gelingt dies nicht, mündet das Schutzschirmverfahren im regulären Insolvenzverfahren. „Für die Anleger stellt sich nun die Frage, welchen Teil zur Sanierung sie beitragen sollen. In vergleichbaren Fällen sollen häufig die Anleihebedingungen geändert werden. Dies kann z.B. die Senkung des Zinssatzes oder eine Verlängerung der Laufzeit bedeuten“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Erst Anfang des Jahres hatten die Anleger einer Änderung der Anleihebedingungen zugestimmt.

Unterdessen zeichnet sich hinter den Kulissen noch ein anderes Szenario ab. Denn eine Gläubigergruppe hat inzwischen einen neuen Tagesordnungspunkt für die Gläubigerversammlung beantragt. Dabei geht es um die Übertragung eines Teils der Schuldverschreibungen im Rahmen einer übertragenden Sanierung.

Die zweite Gläubigerversammlung ist schon bei einem Quorum von 25 Prozent beschlussfähig. „Das zeigt, wie wichtig dieser Termin für die Anleihe-Gläubiger ist. Denn letztlich geht es um ihr Geld. Daher sollten die Vorschläge genau geprüft und die beste Lösung für die Anleger gefunden werden“, so Rechtsanwalt Seifert. Anleger, die an der Versammlung nicht persönlich teilnehmen können, können sich auch vertreten lassen.

Auf finanzielle Verluste müssen sich die Anleger aber wahrscheinlich in jedem Fall einstellen. „Es kann aber nicht sein, dass sie den größten Teil der Sanierung schultern sollen. Daher kommt auch noch eine weitere Möglichkeit in Betracht: die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein.

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