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EVENTUS EG STELLT INSOLVENZANTRAG

19.09.2017

Jetzt geht es Schlag auf Schlag bei der Eventus eG. Noch einen Tag vor der geplanten außerordentlichen Generalversammlung wurde am 15. September 2017 Insolvenzantrag gestellt und das vorläufige Insolvenzverfahren über die Wohnungsgenossenschaft am Amtsgericht Stuttgart eröffnet (Az.: 5 IN 780/17).

„Für die Anleger ist das der nächste Tiefschlag. Sie müssen immer mehr befürchten, dass ihr investiertes Geld oder Teile davon verloren sind“, sagt Rechtsanwalt Seifert von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte in Stuttgart.

Befürchtungen, dass die Gelder der Anleger bzw. Genossen nicht wie geplant in Immobilien investiert wurden, sind nicht neu. Ende August wies die Eventus eG noch selbst darauf hin, dass es Anhaltspunkte dafür gebe, dass sich der Vorstandsvorsitzende und die Aufsichtsratsvorsitzende pflichtwidrig verhalten haben könnten und dass sowohl die Finanzaufsicht BaFin als auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart eingeschaltet worden sei. Durch den Insolvenzantrag scheint sich nun immer mehr zu bewahrheiten, dass Anlegergelder verschwunden sind.

Sollte das Insolvenzverfahren regulär eröffnet werden, können die Anleger immerhin ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Allerdings kann sich ein Insolvenzverfahren in die Länge ziehen und erfahrungsgemäß reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um die Forderungen der Gläubiger auch nur annähernd zu befriedigen. „Dennoch muss das Geld der Anleger noch nicht verloren sein. Sie müssen nicht das Insolvenzverfahren abwarten, sondern können schon jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Ansprüche können nicht nur gegen die Unternehmensverantwortlichen, sondern auch gegen die Anlageberater und Vermittler entstanden sein. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken bei einer Beteiligung aufklären und insbesondere über das Totalverlustrisiko informieren müssen. Sind sie dieser Pflicht nicht nachgekommen, können Schadensersatzansprüche entstanden sein.

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