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OFFENBAR PROBLEME BEI RÜCKZAHLUNG DER NACHRANGDARLEHEN

Stuttgart 02.02.2007

Die Euranova Wohnungsgenossenschaft eG aus Bielefeld bot, ebenso wie beispielsweise die Tereno Wohnungsgenossenschaft eG, Anlegern Genossenschaftsbeteiligungen an, die häufig über ein Darlehen bei der mittlerweile insolventen Privatbank Reithinger finanziert wurden.

Den Anlegern wurde erklärt, dass die Beteiligung an einer Genossenschaft vom Finanzamt mit der Eigenheimzulage gefördert wird. Mit der an die Bank abgetretenen Eigenheimzulage - so wurde es den Anlegern vermittelt - könne das Darlehen abbezahlt werden. 

Doch leider haben die Anleger die Rechnung ohne die Finanzämter gemacht. Diese fordern derzeit die geleistete Eigenheimzulage zurück, weil die Genossenschaften nicht die Fördervoraussetzungen erfüllt haben.

Die Anleger haben sich - wie  die ZEIT in ihrer Ausgabe vom 22.04.2004 titelt - sprichwörtlich  „in die Falle fördern lassen“. Sie müssen jetzt den jeweiligen Finanzämtern die Eigenheimzulage zurückzahlen.

Doch damit nicht genug: Die Anleger sind grundsätzlich auch weiterhin den Banken gegenüber aus dem Darlehensvertrag verpflichtet und müssen - jetzt mit eigenen Mitteln - den Kredit zurückzahlen. Viele Anleger sind dadurch in eine ernsthafte finanzielle Notlage geraten.

Allerdings ist die Lage für die Anleger nicht völlig aussichtslos, so Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die höchstrichterliche Rechtsprechung gibt Anlass zur Hoffnung, dass die Verträge unter bestimmten Voraussetzungen rückabgewickelt werden können, so Rechtsanwalt Seifert weiter.

Betroffenen Anlegern ist - insbesondere bevor sie mit der Bank einen neuen Darlehensvertrag abschließen, das Darlehen ablösen oder ein Schuldanerkenntnis unterschreiben - dringend zu empfehlen, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles
24.04.2024

Für die vorzeitige Rückzahlung eines Immobilienkredits zahlte der Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentscheidung in Höhe von rund 72.000 Euro an seine Bank. Das OLG Brandenburg hat nun mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen muss, da sie falsche Angaben zur Berechnung der Entschädigung gemacht habe (Az.: 4 U 35/23).
23.04.2024

Die d.i.i. Investment GmbH ist insolvent. Auf Antrag der Finanzaufsicht BaFin wurde am 22. April 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am Amtsgericht Frankfurt eröffnet (Az.: 810 IN 468/24 D). Die d.i.i. Investment GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der ebenfalls insolventen d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG.
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.