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INSOLVENZ DER EEV AG – ANLEGER DÜRFEN SICH NICHT ABSPEISEN LASSEN

INSOLVENZ DER EEV AG – ANLEGER DÜRFEN SICH NICHT ABSPEISEN LASSEN

26.02.2016

„So geht’s nicht!“ Rechtsanwältin Melanie Hohl, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, reagiert empört auf das Schreiben des Insolvenzverwalters an die Anleger der insolventen EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG. „Das sollten sich die Anleger, insbesondere die Genussrechte-Inhaber nicht bieten lassen.“

Nachdem das Amtsgericht Meppen das reguläre Insolvenzverfahren über die EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG am 10. Februar 2016 eröffnet hatte, erhielten die Genussrechte-Inhaber Post von Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Denkhaus. In seinem Schreiben weist er darauf hin, dass die Genussrechte im Insolvenzverfahren nachrangig und erst nach der Befriedigung der Forderungen aller anderen Gläubiger bedient würden. Da die Insolvenzmasse dazu ohnehin nicht ausreiche, würden die Genussrechte-Inhaber auch nicht aufgefordert, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden. „Er hätte auch schreiben können, dass das Geld der Genussrechte-Inhaber sowieso verloren ist und die Anleger deshalb keine unnötige Arbeit machen sollen. So sollten sich die Anleger aber nicht abspeisen lassen und auf jeden Fall ihre Forderungen bis zum 21. März anmelden. Denn das Geld muss noch keineswegs verloren sein“, sagt Rechtsanwältin Hohl.

Sie ist überzeugt, dass die Forderungen der Genussrechte-Inhaber nicht nachrangig behandelt werden müssen. Das hat im Wesentlichen zwei Gründe: So sei zweifelhaft, ob die Nachrangklauseln überhaupt rechtlich wirksam sind. Noch wichtiger: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug. Sollte sich der Verdacht bestätigen, entstehen deliktische Schadensersatzansprüche und die Forderungen der Anleger werden zu erstrangigen Forderungen. Rechtsanwältin Hohl: „Das hat der Insolvenzverwalter offensichtlich übersehen. Im Insolvenzverfahren können aber nur angemeldete Forderungen berücksichtigt werden. Darum sollten sich die Anleger nicht so abspeisen lassen. Das gilt natürlich für alle Anleger, nicht nur für die Genussrechte-Inhaber.“

Für die Anleger bieten sich aber noch weitere rechtliche Möglichkeiten an, als nur auf eine Quote im Insolvenzverfahren zu hoffen. „Es können auch Schadensersatzansprüche geprüft werden. Die können sich gegen die Unternehmensverantwortlichen und Vermittler richten. So hätten die Anleger in den Emissionsprospekten über die bestehenden Risiken, z.B. die Genehmigungsfähigkeit des geplanten Windparks in einem Übungsgebiet der Bundeswehr, umfassend aufgeklärt werden müssen. Auch in den Anlageberatungsgesprächen hätten die Anleger umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen.

Rechtsanwältin Hohl ist überzeugt, dass alle Anleger der EEV AG einen Anspruch auf die Befriedigung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren und Schadensersatz haben.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

EEV AG INSOLVENT – ANLEGER MÜSSEN IHRE ANSPRÜCHE SICHERN

EEV AG INSOLVENT – ANLEGER MÜSSEN IHRE ANSPRÜCHE SICHERN

03.12.2015

Nur wenige Tage nachdem das Amtsgericht Meppen das vorläufige Insolvenzverfahren über die EEV Bioenergie GmbH & Co. KG eröffnet hat (Az.: 9 IN 210/15), ist auch die Muttergesellschaft EEV AG pleite. Hier wurde das vorläufige Insolvenzverfahren am 27. November eröffnet (Az.: 9 IN 213/15).

„Leider war diese Entwicklung schon absehbar. Für die Anleger der EEV AG bedeutet die Insolvenz, dass ihnen der Totalverlust ihres investierten Geldes drohen kann. Um das zu verhindern, sollten die Anleger aktiv werden“, sagt Rechtsanwältin Melanie Hohl, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche geschädigte Anleger der EEV AG vertritt.

Die Anleger sind schon länger beunruhigt. Ihre Gelder flossen in zwei Projekte der EEV AG: In den Offshore-Windpark „Skua“ in der Nordsee und ein Biomasseheizkraftwerk in Papenburg. Da es bei dem Windpark Schwierigkeiten mit der Genehmigung gab, war das Heizkraftwerk die wichtigste Finanzierungsquelle. Allerdings wurde im September bekannt, dass das Amtsgericht Papenburg schon im Mai die Zwangsversteigerung angeordnet hat. Vor einigen Tagen folgte dann der Insolvenzantrag der Betreibergesellschaft EEV Bioenergie GmbH & Co. KG. Da wunderte es nicht, dass wenig später auch die Muttergesellschaft, die EEV Erneuerbare Energie AG Insolvenz anmeldete. Das bedeutet, dass insgesamt rund 26 Millionen Euro Anlegergelder „im Feuer stehen“.

Sollte ausreichend Insolvenzmasse zur Verfügung stehen, um das reguläre Insolvenzverfahren zu eröffnen, müssen die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht anmelden. Allerdings werden Genussrechte und Nachrangdarlehen im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt, d.h. zunächst werden die Forderungen der übrigen Gläubiger bedient. Rechtsanwältin Hohl: „Daher gilt es, aus den nachrangigen erstrangige Forderungen zu machen. Das ist aber nur mit einer besonderen und fundierten Begründung möglich. Dennoch sollte dieser Weg beschritten werden, damit die Anleger in einem möglichen Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen.“ Hilfreich ist es auch, die Interessen der Anleger zu bündeln und einen Vertreter in den Gläubigerausschuss zu wählen, der die Forderungen der Anleger dann mit starker Stimme vertreten kann.

Die Anleger sollten ihre Hoffnungen aber nicht nur auf ein mögliches Insolvenzverfahren setzen, sondern parallel auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Diese können aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein, wenn die Anleger im Beratungsgespräch nicht umfassend über die Risiken aufgeklärt wurden. Darüber hinaus können zumindest die Zeichner der Genussrechte möglicherweise auch Ansprüche aus Prospekthaftung geltend machen, sofern die Angaben im Emissionsprospekt unvollständig oder fehlerhaft waren.

Da auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen des Verdachts auf Anlagebetrug ermittelt, können sich daraus möglicherweise noch weitere rechtliche Möglichkeiten ergeben. „Die Anleger sollen jetzt in jedem Fall handeln, um ihre Forderungen durchzusetzen“, so Rechtsanwältin Hohl.

EEV AG

EEV AG

ANLEGER MÜSSEN VORAUSSICHTLICH AUF ZINSEN VERZICHTEN

Stuttgart 07.07.2015

Die Anleger der Erneuerbare Energien Versorgung AG (EEV AG) werden in diesem Jahr voraussichtlich keine Zinsen erhalten. Das berichtet u.a. der NDR. Demnach steckt das Energieunternehmen in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten.

Rund 25 Millionen Euro haben ca. 2400 Anleger in die EEV AG gesteckt. Das Geld dient der Finanzierung eines Biomasseheizkraftwerks und eines Offshore-Windparks in der Nordsee. Nicht nur die Investition in umweltfreundliche Energiegewinnung klang in den Ohren vieler Anleger gut – auch die Renditeaussichten von bis zu 9 Prozent waren verlockend. Doch auf eine Rendite müssen die Anleger in diesem Jahr wohl verzichten.

Nach Angaben des NDR hat die EEV AG die Anleger darüber in einem Rundschreiben informiert, dass das Geschäftsjahr 2014 vermutlich ohne Gewinne abgeschlossen wurde.

Ursächlich dafür seien, dass weniger Geld bei den Anlegern eingesammelt wurde als erwartet und die erforderlichen Reparaturmaßnahmen beim Biomasseheizkraftwerk. Folge ist, dass die Anleger wahrscheinlich keine Ausschüttungen erhalten werden.

 „Die Probleme dürften aber noch viel tiefer gehen. Denn die Zukunft des geplanten Windparks in der Nordsee ist weiter fraglich“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn der Windpark soll in einem Übungsgebiet der Marine entstehen – und die will dieses Gebiet wohl nicht aufgeben.

„Selbst wenn es hier noch zu einer Einigung kommen sollte, ist die Zukunft des Projekts fraglich. Denn der Ausbau von Offshore-Windparks soll nach Willen der Bundesregierung eingeschränkt werden“, so Rechtsanwalt Seifert. Wie der NDR berichtet, plant die Bundesnetzagentur daher zahlreiche Windparkprojekte in den kommenden 15 Jahren nicht ans Netz anzuschließen.

Davon wäre dann voraussichtlich auch der EEV-Windpark betroffen. „Dann könnte das gesamte Geschäftsmodell ins Wanken geraten und das Geld der Anleger verloren sein“, befürchtet Rechtsanwalt Seifert. Darüber hinaus ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig nach wie vor wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug. 

Anleger, die angesichts dieser Entwicklung um ihr Geld fürchten, können den Ausstieg aus der Beteiligung prüfen lassen. „In Betracht kommen Schadensersatzansatzsprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und Prospektfehlern. Denn die Anleger hätten über die Risiken ihrer Geldanlage auch umfassend aufgeklärt werden müssen“, so Rechtsanwalt Seifert.

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ANLEGER IN SORGE

ANLEGER IN SORGE

ERNEUERBARE ENERGIEN VERSORGUNG AG (EEV)

Stuttgart 03.07.2015

Rund 2400 Anleger haben sich über Genussrechte und partiarische Darlehen mit insgesamt ca. 25 Millionen Euro an der Erneuerbare Energien Versorgung AG, kurz EEV, beteiligt. Inzwischen melden sich besorgte Anleger bei der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Sie fürchten um ihr Geld. Besonders die Investition in den Offshore-Windpark in der Nordsee bereitet Sorgen.

Wohl die meisten Anleger haben sich mit ihrer Beteiligung bei der EEV AG eine nachhaltige und ökologisch sinnvolle Investition in saubere Energien versprochen. Denn das Geld sollte in ein Biomassekraftwerk in Papenburg und einen Offshore-Windpark in der Nordsee fließen.

Nachdem es bei dem Kraftwerk im vergangenen Jahr einen monatelangen Ausfall gab, läuft dieses inzwischen wieder. Die Probleme beim Windpark sind aber weiter geblieben. Ebenso wie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug.

Wie das Göttinger Tageblatt Anfang Juni berichtete, ist das Unternehmen auch nicht mehr in der niedersächsischen Universitätsstadt ansässig. Der Unternehmenssitz ist inzwischen in Papenburg. Außerdem liegen die Geschäftsberichte für 2013 und 2014 noch nicht vor. Der Vorstand der EEV AG wurde auch ausgetauscht.

Weiterhin nicht gelöst sind die Probleme bei dem Windpark in der Nordsee. Denn das projektierte Gebiet wird von der Bundeswehr für Marine-Übungen genutzt. Und darauf möchte die Bundeswehr ganz offensichtlich nicht verzichten. 

Ob der Windpark dennoch gebaut werden kann, wird derzeit geprüft. Ausgang offen.

„Angesichts dieser Konstellation sind die Sorgen der Anleger durchaus berechtigt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Finanzielle Verluste für die Anleger sind nicht auszuschließen. Besonders, wenn das Windpark-Projekt scheitern sollte.

„Im Insolvenzfall hätten die Anleger besonders schlechte Karten, da ihre Forderungen wahrscheinlich nachrangig behandelt würden“, so Seifert. Daher sollten sie rechtzeitig die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht ziehen. Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage informiert werden müssen.

Sollten die Prospektangaben unvollständig, falsch oder irreführend sein, kann auch Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden. Hier könnten auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen weiteren Aufschluss geben.

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Aktuelles
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.
09.04.2024

Die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen ist insolvent und hat am 15. März 2024 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen. Zudem hat das AG München am 27. März 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MARO Projektentwicklungsgesellschaft eröffnet.
08.04.2024

Die Ikarus Design Handel GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Hanau hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2024 regulär eröffnet (Az.: 70 IN 7/24). Die Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 24. Mai 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Insolvenz trifft auch die stillen Teilhaber des Unternehmens, die nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten müssen.
02.04.2024

Die Deutsche Invest Immobilien AG (D.i.i.) hat am 28. März 2024 Insolvenzantrag am Amtsgericht Wiesbaden gestellt, wie der Vorstandsvorsitzende gegenüber dem Handelsblatt bestätigt hat. Demnach wurde nicht nur für die Dachgesellschaft Insolvenzantrag gestellt, sondern auch für weitere operative Tochtergesellschaften der Immobiliengruppe.