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DER FONDS STEHT MIT DEM RÜCKEN ZUR WAND – WAS INVESTOREN JETZT WISSEN MÜSSEN

DRITTE PATENTPORTFOLIO BETEILIGUNGS GMBH & CO. KG

Stuttgart 15.04.2015

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Patentverwertungsfonds aufgelegt; das galt als Innovativ, denn für Unternehmen nahm die Bedeutung von immateriellen Werten wie Patente und/oder Markenzeichen von Jahr zu Jahr enorm zu.

Durch den Ankauf und die anschließende Verwertung von den „richtigen“ Patenten erhofften sich die Fondsinitiatoren die den Anlegern versprochenen Erfolge.   Grundsätzlich lässt sich hierbei zwischen zwei verschiedenen Fondsmodellen unterscheiden:

Zum einen gibt es die als sogenannten Blind-Pool ausgestalteten Modelle; hierbei steht bei Auflage des Fonds noch nicht fest, in welche Patente investiert wird. Der Erfolg eines solchen Fonds hängt daher vor allem davon ab, inwieweit derjenige, der die Patente für den Fonds auswählt, über die erforderliche Expertise verfügt.

Zum anderen gibt es die Fonds, bei welchen von vornherein feststeht, in welche Patenteinheiten investiert wird. Hier hängt der Erfolg oder Misserfolg letztlich davon ab, ob sich diese Patente wie prognostiziert entwickeln.

Der Fonds

Die Dritte Patentportfolio Beteiligungs GmbH & Co. KG wurde im Jahr 2007 von der Deutschen Bank zusammen mit der Clou Partners AG als Blind-Pool konzipiert und aufgelegt. Nach dem Gesellschaftsvertrag ist der Gegenstand des Unternehmens „Der Ankauf von gewerblichen Schutzrechten, insbesondere Patenten, oder der Abschluss von Exklusivlizenzen an diesen, um diese zu verwalten, zu entwickeln und vor allem durch Lizenzierung zu verwerten.“

Der Fonds wurde vermögenden Kunden der Deutschen Bank als alternative Anlage zu herkömmlichen Anlageprodukten empfohlen. Weit über 6.000 Anleger haben sich hieran bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von € 160 Mio., welches ausschließlich durch Eigenkapital (Platzierung) aufgebracht wurde, beteiligt.

Dabei beteiligten sich die Anleger an der Fondsgesellschaft als Treuhandkommanditisten; die Kommanditbeteiligung wurde im Außenverhältnis für die Anleger von der NEUNZEHNTE PAXAS Treuhand- und Beteiligungsgesellschaft mbH gehalten. Die Mindestbeteiligungseinlage betrug € 10.000,00. Für den wirtschaftlichen Erfolg der als Blind-Pool ausgestalteten Fondsgesellschaft war die richtige Auswahl der zu erwerbenden Patente ausschlaggebend. Diese Aufgabe wurde hier nicht von der Fondsgesellschaft selbst, sondern von der IP Bewertungs AG vorgenommen.

Bei dieser handelte es sich um ein im Jahr 2001 als sogenannter Spin-off aus der HypoVereinsbank gegründetes Hamburger Unternehmen, das – so die Angaben im Emissionsprospekt - eines der führenden europäischen Unternehmen für die Anbietung von Patentbewertungen und Patentverwertungen sei.

Von den von der Fondsgesellschaft erworbenen über 20 Patentverwertungseinheiten mussten mehrere – ohne dass es hierfür einen nennenswerten Zufluss gab – beendet werden.

Viele Anleger haben Ihre Beteiligung, obwohl sie hierbei große Abstriche machen mussten, auf dem Zweitmarkt verkauft. Dabei lagen die Kurse – bezogen auf die Beteiligungshöhe in den letzten Jahren (2012 bis 2015) zwischen 17 % und 44 %. Anleger müssen sich mithin darauf einstellten, dass das Investment auch mit einem Totalverlust enden kann.

Nach Einschätzung der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, die auf dem Gebiet des Anleger- und Investorenrechts spezialisiert ist, kommt die Lage nicht von ungefähr. Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte:

„Der Erfolg der Fondsgesellschaft hing maßgeblich davon ab, inwieweit sich die Beauftragung der IP Bewertungs AG als richtig herausstellen wird. Dass das Management bei der Auswahl dieser Firma danebengegriffen hat, zeigte sich bereits im Jahr 2010. Die IP Bewertungs AG musste Insolvenz anmelden. Zudem stellte sich zunehmend heraus, dass die von der IP Bewertungs AG getroffenen Entscheidungen falsch waren.“

Aufgrund der Insolvenz der IP Bewertungs AG war die Fondsgesellschaft gezwungen, den Dienstleistungsvertrag im August 2010 mit der IP Bewertungs AG zu beenden. Im Februar 2013 erhielten die Anleger als Zwischenfazit die Nachricht, dass es bei der Veredelung und der Verwertung der Patentverwertungseinheiten zu zeitlichen Verzögerungen gekommen sei und dass eine vorgesehene Auszahlung im April 2013 nicht wahrscheinlich sei. Die ursprünglichen Ziele der Fondsgesellschaft wurden nicht erreicht.

Ihre Möglichkeiten  

Als Anleger und Geldgeber des streitgegenständlichen Fonds stellen Sie sich zusammen mit vielen anderen Anlegern die Frage, wie auf die angespannte Situation zu reagieren ist. Hierzu sind grundsätzlich mehrere Möglichkeiten gegeben. Aufgrund der Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung der Fondsgesellschaft und den Emissionsunterlagen sehen wir aufgrund der uns von unseren Mandanten geschilderten Situationen eklatante Fehler der Beteiligten, die grundsätzlich die Möglichkeit eröffnen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

In rechtlicher Hinsicht kommen hier Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Anlageberatung sowie Prospekthaftungsansprüche in Betracht. Als auf diesem Gebiet spezialisierter Kanzlei verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen und vertreten bereits zahlreiche Mandanten.

Von daher bieten wir jedem Anleger an, seinen individuellen Fall im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung auf die Möglichkeiten der individuellen Geldendmachung von Schadensersatzansprüchen zu prüfen.

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles
23.04.2024

Die d.i.i. Investment GmbH ist insolvent. Auf Antrag der Finanzaufsicht BaFin wurde am 22. April 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am Amtsgericht Frankfurt eröffnet (Az.: 810 IN 468/24 D). Die d.i.i. Investment GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der ebenfalls insolventen d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG.
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.
09.04.2024

Die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen ist insolvent und hat am 15. März 2024 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen. Zudem hat das AG München am 27. März 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MARO Projektentwicklungsgesellschaft eröffnet.