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DG IMMOBILIENFONDS

ZEHNTAUSENDE ANLEGER FÜRCHTEN DEN TOTALVERLUST

In den neunziger Jahren beteiligten sich rund 25.000 Anlegern an sog. DG-Fonds und legten dabei insgesamt über eine halbe Milliarde Euro an. Als vermeintlich sichere und wertbeständige Immobilieninvestition sollten die Fondsanteile häufig als zusätzliche Altersvorsorge dienen.

Tatsächlich kam es jedoch anders: Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins Focus vom 4.6.2007 „fürchten (zehntausende Anleger) nunmehr den Totalverlust“. Wie konnte es soweit kommen, dass aus der vermeintlich sicheren Immobilieninvestition ein möglicher Totalverlust wurde?

Das Prinzip  

Aufgelegt wurden die DG-Immobilienfonds seinerzeit von der DG ANLAGE GmbH, einer Tochter der DZ-Bank (vormals DG-Bank). Bei der DZ-Bank handelt es sich um die Zentralbank der Volksbanken und Raiffeisenbanken, die als Spezielanbieterin für sog. Rendite- und steueroptimierte Beteiligungsmodelle zuständig ist.

Von der DZ-Bank wurden (indirekt) über die DG ANLAGE GmbH u.a. insgesamt 58 geschlossene Immobilienfonds aufgelegt. Diese Immobilienfonds bestanden überwiegend aus ostdeutschen Objekten und wurden in der Regel als Kommanditgesellschaften konzipiert.

Das System  

Vertrieben wurden die DG-Fonds vor allem über die Volks- und Raiffeisenbanken und die Südwestbank an Bankkunden als „Hausprodukte“, wobei die Banken für den Vertrieb in der Regel Provisionen (sog. kick-backs) bekamen.

Zugleich finanzierten die Volks- und Raiffeisenbanken die Fondsanteile ihrer Kunden, wodurch sie ein zweites Mal an der Anlage verdienten. Die Anleger vertrauten beinahe blind ihrer Beteiligung, da ihnen diese von den Beratern ihrer Bank als „hauseigenes“ Produkt empfohlen wurden.

Der kleine Unterschied  

Anders als vergleichbare Immobilienfonds wurden die Immobilienfonds nicht ausschließlich über die Einlagen der Anleger, sondern zusätzlich über Darlehen bei der DG-Bank (heute DZ-Bank) finanziert. Diesen Darlehen dienen die Fonds-Immobilien selbstverständlich als Sicherheit.

„Dieser Umstand“ - so Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte - „bricht heute den gebeutelten Anleger möglicherweise das Genick“.  

Das Problem  

Durch den Wertverfall der Fondsobjekte in den neuen Bundesländern gerieten einige der Fonds in finanzielle Schwierigkeiten - zwölf der Fonds sollen heute nahezu pleite sein, berichtet die Stuttgarter Zeitung am 10.07.2007. Den Anlegern droht damit nicht nur der Totalverlust der Einlage.

Vielmehr müssen die Anleger im Insolvenzfall des Fonds auch mit der Rückforderung der Ausschüttungen rechnen, und sehen sich möglicherweise einer Nachhaftung ausgesetzt.

Über dieses Szenario wurden die Anleger meist nicht aufgeklärt - ebenso wenig wie die Provisionszahlugen offengelegt, oder auf die einschlägige Fachpresse hingewiesen wurde.

So kommt k-mi in seinem Prospekt-Check zum DG-Fonds Nr. 31 (Beilage zu k-mi Nr. 32/94) zu dem Fazit, dass der Prospekt „nicht sämtliche Informationen (enthält), die für eine umfassende wirtschaftliche Beurteilung - und somit für eine Kapitalanlageentscheidung - erforderlich sind.

Außerdem werden uns Anleger durch den gewährten Veräußerungsfaktor zu sehr reich gerechnet“. Nicht viel besser war das Fazit zum DG-Fonds Nr. 31 (Beilage zu k-mi Nr. 21/93): „hinsichtlich der Entwicklung der Mieteinnahmen sind Investitionen in Berliner Büroimmobilien spekulativer als andere Immobilienengagements.

Aus Vorsichtsgründen sollten Anleger gegenüber der prospektierten Gesamtrendite mit einem geringeren Wert kalkulieren“. Letzten Endes brachten schließlich „fallende Mieten und hohe Leerstände (...) zwölf der Fonds in finanzielle Schwierigkeiten (Handelsblatt, 25.05.

Heute  

Bereits 2002 und 2003 soll die DZ-Bank aufgrund der Misere Rückstellungen gebildet und „das Vermögen der Fonds“ auf die BAG Bankaktiengesellschaft übertragen haben, berichtet die Stuttgarter Zeitung in ihrer Ausgabe vom 10.07.2007 weiter. Tatsächlich sind mit dem „Vermögen der Fonds“ u.a. die Darlehen nebst den gestellten Sicherheiten der einzelnen Fondsgesellschaften gemeint.

Die BAG selbst wurde 1987 gegründet um von den zum Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken gehörenden Geldinstituten sog. Problemkredite zu übernehmen und abzuwickeln. Bei der BAG Bankaktiengesellschaft handelt es sich dementsprechend um die erste sog.

„BAD-Bank“ Deutschlands, deren Zweck vor allem darin besteht, Problemkredite abzuwickeln und zu verwerten. Mit der Übertragung der Kredite auf die BAG entzieht sich die DZ-Bank somit indirekt ihrer Verantwortung, indem sie es nun der BAG Bankaktiengesellschaft überlässt, die Not leidenden Kredite abzuwickeln.  

„Kann ein Fonds seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, wird die BAG Bankaktiengesellschaft sicherlich nicht zögern, und aus den gestellten Sicherheiten in das Gesellschaftsvermögen, sprich die Fondsimmobilien, vollstrecken“, erläutert Rechtsanwalt Hansjörg Looser. „Die Insolvenz des Fonds, und damit der Totalverlust der Einlage wäre damit vorprogrammiert“ ergänzt Rechtsanwalt Seifert.  

Fazit

Die Anleger, die ihre Fondsbeteiligung mit einem Darlehen bei der Volks- bzw. Raiffeisenbank fremdfinanziert haben, verlieren im Insolvenzfall nicht nur den Wert ihrer Fondsbeteiligung, sondern müssen auch weiter das Darlehen an die Bank zurückzahlen.  

Nach der Rechtsprechung der letzten Jahre stehen die Anleger jedoch nicht hilflos da. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen stehen ihnen Schadensersatzansprüche zu, die zu einer vollständigen Rückabwicklung der Anlage führen können.

Inhaber einer „Not leidenden“ Fondsbeteiligung sollten daher von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Aktuelles
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.
09.04.2024

Die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen ist insolvent und hat am 15. März 2024 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen. Zudem hat das AG München am 27. März 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MARO Projektentwicklungsgesellschaft eröffnet.
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Die Deutsche Invest Immobilien AG (D.i.i.) hat am 28. März 2024 Insolvenzantrag am Amtsgericht Wiesbaden gestellt, wie der Vorstandsvorsitzende gegenüber dem Handelsblatt bestätigt hat. Demnach wurde nicht nur für die Dachgesellschaft Insolvenzantrag gestellt, sondern auch für weitere operative Tochtergesellschaften der Immobiliengruppe.
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Die Mitunterzeichnung eines Darlehensvertrags oder die Bürgschaft für ein Darlehen kann mit erheblichen Risiken verbunden sein. Das musste auch ein Rentner-Ehepaar erleben, das Kreditverträge seines Sohnes mitunterschrieben hatte. Nach dessen Tod nahm die Bank die Eltern in Anspruch. Das Landgericht Potsdam entschied jedoch mit Urteil vom 12. Juli 2023, dass die Bürgschaft sittenwidrig und damit unwirksam sei (Az.: 8 O 181/22).