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BMW im Abgasskandal

Rückruf wegen Manipulationen am Abgassystem

BMW hat im Abgasskandal stets betont, dass der Münchener Autobauer keine Abschalteinrichtungen verwende. Dieses „Saubermann-Image“ hat nach einem Bericht des ZDF Magazins Wiso tiefe Kratzer bekommen. Denn nach Untersuchungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) deutet nun doch einiges auf eine illegale Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung der Dieselmotoren hin. Der Bericht rief auch das Bundesverkehrsministerium auf den Plan, das die Vorwürfe gegen BMW prüfen lassen will.

 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Wiso hatten einen BMW 320 Diesel, Baujahr 2016, auf den Prüfstand gestellt und eben nicht nur auf den Prüfstand, sondern auch im Straßenverkehr getestet. Das Ergebnis: Der Stickoxid-Ausstoß ist im normalen Straßenverkehr deutlich höher als unter Laborbedingungen. Bei den Tests wurde die Motorsteuerung des BMW 320 Diesel mit Hilfe externer Spezialisten überprüft. Diese kamen zu dem Ergebnis, dass die Abgasreinigung bei steigender Drehzahl zunächst reduziert und schließlich abgeschaltet wird. Für die DUH sind die Messergebnisse ein deutliches Indiz auf das Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung. BMW selbst hat die Vorwürfe dementiert und verweist auf Untersuchungen des TÜV Süd, nach denen die Emissionswerte im zulässigen Bereich liegen.

 

Nun ist offenbar das Kraftfahrt-Bundesamt am Zug und wird den betroffenen BMW überprüfen. „Sollten sich die Vorwürfe dann bestätigen, droht den BMW-Modellen mit dem entsprechenden Motor der Verlust der Zulassung. Der Abgasskandal hätte BMW dann endgültig erreicht“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Erstaunlich sei aber, dass nun erst eine Untersuchung durch die DUH nötig wurde, um entsprechende Überprüfungen anzustellen. „Das Thema illegale Abschalteinrichtungen wird uns noch länger beschäftigen und die Opfer sind die Käufer, die im Vertrauen auf zulässige Emissionswerte sich für einen bestimmten Pkw entschieden haben. Sie leiden jetzt unter dem Wertverlust, dem gebrauchte Diesel-Fahrzeuge generell ausgesetzt sind und unter drohenden Fahrverboten“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Ein eleganter Ausweg aus diesem Dilemma kann der Widerruf des Autokredits sein. Der ist ganz unabhängig davon möglich, ob das finanzierte Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. „Entscheidend ist einzig und alleine, ob die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Nach unserer Auffassung ist das bei vielen Banken der Fall. Zuletzt wurde schon entschieden, dass sich Autokredite der VW Bank widerrufen lassen“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

 

Bei Autofinanzierungen handelt es sich in der Regel um sog. verbundene Geschäfte. Das bringt für den Verbraucher den Vorteil, dass nach einem erfolgreichen Widerruf der Kreditvertrag und der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Der Verbraucher gibt dann das Auto an die Bank und bekommt sein Geld zurück. Für die gefahrenen Kilometer kann die Bank einen Wertersatz verlangen. Strittig ist aber, ob dieser Wertersatz auch bei Kreditverträgen, die nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden, fällig wird.

 

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Aktuelle News

16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
20.10.2023

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Bamberg mit Urteil vom 31. Juli 2023 zu Schadenersatz verurteilt worden (Az.: 5 U 172/22). Das Oberlandesgericht wertete das Thermofenster bei einem BMW X1 sDrive 18d als unzulässige Abschalteinrichtung.
18.07.2023

BMW ist im Abgasskandal vom Landgericht Frankenthal mit Urteil vom 5. Juli 2023 zu Schadenersatz verurteilt worden (Az.: 6 O 335/22). Dabei orientierte sich das Gericht an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2023, nach der Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen und nicht erst bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
14.06.2023

Nach jüngsten Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) weisen BMW-Modelle deutlich zu hohe Stickoxid-Emissionen auf. Zudem stellte die DUH ein Thermofenster fest. Damit gerät BMW im Abgasskandal unter Druck.
23.05.2023

Die ADAC-Rechtsschutzversicherung muss im Abgasskandal bei Schadenersatzklagen gegen BMW die Kosten übernehmen. Das OLG Hamm entschied mit Urteil vom 30. März 2023, dass eine Klage hinreichende Aussichten auf Erfolg habe und der Rechtsschutzversicherer daher eintrittspflichtig sei (Az.: I-20 U 144/22).
Aktuelles
20.04.2020

Der Begriff Thermofenster taucht im Abgasskandal immer wieder auf. Autohersteller benutzen sie bei der Abgasreinigung und halten sie aus Motorschutzgründen für notwendig und zulässig. Verschiedene Gerichte sehen das anders. Sie halten Thermofenster für eine unzulässige Abschalteinrichtung und verurteilen die Hersteller zum Schadensersatz. Nun wurde auch erstmals BMW im Dieselskandal verurteilt. Das Landgericht Düsseldorf hat BMW mit Urteil vom 31. März 2020 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 7 O 67/19).
Aktuelles
19.04.2024

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.