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BIOVOLT AG – WARNUNG VOR KAUFEMPFEHLUNG ERNST NEHMEN

BIOVOLT AG – WARNUNG VOR KAUFEMPFEHLUNG ERNST NEHMEN

13.11.2018

Nachdem die Börsen Stuttgart und Wien den Handel mit der Aktien der Biovolt AG eingestellt hatten, hat die Stuttgarter Börse den Handel nun zumindest eingeschränkt wieder aufgenommen. Wie die Biovolt AG am 12. November 2018 mitteilte, werden die Aktien in Stuttgart für den Zeitraum von sechs Wochen weitergehandelt. Danach wird der Handel entweder fortgeführt oder eingestellt. Dies hänge auch von den Ermittlungsergebnissen der Behörden, u.a. der BaFin, ab. Ziel des Unternehmens ist, dass auch der Handel an der Börse in Wien wieder aufgenommen wird.

 

Die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hatte am 23. Oktober vor Kaufempfehlungen in einem Börsenbrief für die Biovolt-Aktien gewarnt, weil der Behörde Anhaltspunkte vorliegen, dass durch falsche oder irreführende Informationen in dem Börsenbrief der Kurs der Biovolt-Aktie künstlich in die Höhe getrieben werden soll und bestehende Interessenkonflikte verschwiegen wurden.

 

Nachdem der Handel an der Börse Stuttgart eingeschränkt wieder aufgenommen wurde, gab es den nächsten Börsenbrief von Swissinvestor mit Kaufempfehlungen für die Biovolt-Aktie. In dem Newsletter wird empfohlen, die aktuelle Verunsicherung der Anleger zu nutzen und möglichst viele Aktien zum günstigen Kurs zu kaufen, um dann bei wieder steigenden Kursen beim Weiterverkauf ordentlich Kasse zu machen. „So einfach wird es wohl nicht funktionieren“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart. „Anleger sollten die Warnung der BaFin vor den Kaufempfehlungen weiterhin sehr ernst nehmen.“

 

Denn es ist durchaus möglich, dass die Aktienkurse durch Dritte, die einen großen Teil der Wertpapiere halten, gezielt in die Höhe getrieben werden sollen. Ist der Kurs gestiegen, verkaufen diese ihre Aktien mit Gewinn und anschließend bricht der Kurs wieder ein. „Diese Masche ist leider immer wieder zu beobachten und den Schaden haben die restlichen Anleger“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Für den erfahren Rechtsanwalt steht die wichtigste Information in dem Börsenbrief von Swissinvestor daher auch am Ende. Hier weist der Herausgeber des Briefes, die Börse Media GmbH aus Cottbus, darauf hin, dass im Rahmen der Veröffentlichung des Börsenbriefs Interessenkonflikte bestehen, weil die Börse Media GmbH und ihr nahestehende Personen Aktien der Biovolt AG besitzen und beabsichtigen, diese zu verkaufen. Ein weiterer Interessenkonflikt bestehe in der finanziellen Vergütung, die Herausgeber und verantwortliche Redakteure des Börsenbriefs erhalten.

 

„Es handelt sich also keineswegs um eine unabhängige Empfehlung“, so Rechtsanwalt Seifert. Sollte der Kurs der Biovolt-Aktie bewusst manipuliert und die Anleger dadurch sittenwidrig geschädigt werden, können diese ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

BIOVOLT AG – BÖRSEN STUTTGART UND WIEN SETZEN AKTIE VOM HANDEL AUS

BIOVOLT AG – BÖRSEN STUTTGART UND WIEN SETZEN AKTIE VOM HANDEL AUS

12.11.2018

Die Aktien der Biovolt AG (ISIN: CH0328339665) sind an den Börsen Stuttgart und Wien vom Handel ausgesetzt worden, teilte das Unternehmen am 8. November 2018 in einer Ad-Hoc-Meldung mit. Nach Angaben des Unternehmens werde daran gearbeitet, dass der Handel so schnell wie möglich wieder aufgenommen wird. Außerdem hat es einen Wechsel in der Geschäftsführung gegeben.

 

Innerhalb kurzer Zeit ist das die nächste schlechte Nachricht für Anleger der Biovolt AG. Erst am 23. Oktober hatte die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin vor Kaufempfehlungen für die Biovolt-Aktien durch eine Börsenbrief gewarnt. Die BaFin befürchtet, dass die Wertpapiere künstlich gepusht werden sollen und Anleger durch falsche oder irreführende Angaben in dem Börsenbrief zum Kauf der Aktien verleitet werden sollen. Außerdem gebe es Anhaltspunkte, dass bestehende Interessenkonflikte bewusst verschwiegen wurden.

 

Die Biovolt AG hatte sich dazu geäußert und mitgeteilt, dass das Unternehmen die Kaufempfehlungen nicht in Auftrag gegeben habe, sondern von einem Aktionär der Gesellschaft. Die Biovolt AG selbst sei von dem Börsenbrief kontaktiert worden und konnte in den Veröffentlichungen keine Anhaltspunkte für unrichtige oder irreführende Angaben entdecken.

 

„Die Warnung der BaFin sollten Anleger der Biovolt AG keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Es kommt immer wieder vor, dass Aktienkurse gezielt in die Höhe getrieben werden. Im Hintergrund ziehen oft Dritte die Fäden, die einen Großteil der Papiere halten und sie verkaufen, wenn der Kurs anzieht. Anschließend bricht der Kurs wieder ein und den Schaden haben dann die restlichen Aktionäre“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

 

Die Untersuchungen werden zeigen müssen, ob der Kurs der Biovolt-Aktie manipuliert werden soll. „Derartige Manipulationen sind natürlich verboten, weil sie Anleger in sittenwidriger Weise schädigen können. Sollte dies bei der Biovolt AG der Fall sein und Anleger erhebliche Verluste erleiden, können sie ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

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