20.02.2017
Seit Monaten haben Bausparkassen massenhaft Kündigungen verschickt, um sich von unlieb gewordenen, weil gut verzinsten Bausparverträgen zu trennen. Rechtlich ist die Wirksamkeit dieser Kündigungen mehr als umstritten. Daher musste jetzt der Bundesgerichtshof ein Machtwort sprechen. Mit Urteilen vom 21. Februar 2017 hat der BGH entschieden, dass die Bausparkassen Bausparverträge kündigen dürfen, wenn sie seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif aber noch nicht voll angespart sind (Az.: XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16).