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MÖGLICHES AUTOKARTELL – MERCEDES BESTÄTIGT ANTRAG AUF KRONZEUGENREGELUNG

20.10.2017

Ende Juli sorgte die Nachricht von einem möglichen Autokartell für Schlagzeilen. Demnach bestehe der Verdacht, dass Mercedes, VW, Porsche, Audi und BMW illegale Absprachen u.a. zur Abgasreinigung bei Diesel-Fahrzeugen getroffen haben. Daimler bestätigte nun, dass der Konzern einen Antrag auf Kronzeugenregelung bei der EU-Kommission gestellt hat, berichtet die F.A.Z. am 20. Oktober 2017 online.

 

Einen ähnlichen Antrag soll auch VW eingereicht haben. Der Vorteil der Kronzeugenregelung ist, dass der „Kronzeuge“ mit einer deutlich geringeren Strafe durch die Kartellbehörden zu rechnen hat, wenn sich die Vorwürfe illegaler Kartellabsprachen bestätigen sollten. „Alleine, dass sich gleich zwei Autobauer bei den EU-Behörden melden, zeigt, dass selbst VW und Daimler befürchten, bei den Absprachen den Rahmen des Erlaubten gesprengt zu haben. Sollten die Kartellbehörden zu der Überzeugung kommen, dass wettbewerbswidrige Absprachen getroffen wurden, droht den Kartellanten nicht nur ein saftiges Bußgeld, sondern auch Schadensersatzansprüche ihrer Kunden, die durch die Absprachen betrogen wurden und zu viel für die Autos gezahlt haben“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte in Stuttgart. Bei der EU-Kommission laufen derzeit Voruntersuchungen, ob es zu Kartellrechtsverstößen gekommen.

 

Pikant bei den möglichen Wettbewerbsverstößen ist, dass es auch Absprachen zur Abgasreinigung bei Diesel-Fahrzeugen gegeben haben soll. Angesichts des Dieselskandals könnte das ein entscheidender Faktor gewesen sein, warum Grenzwerte nur auf dem Prüfstand aber nicht im Straßenverkehr eingehalten werden. Die Folgen sind bekannt: Diesel-Besitzer erleiden derzeit einen enormen Wertverlust ihrer Fahrzeuge und zugleich drohen ihnen auch noch Fahrverbote in Städten und Ballungsgebieten.

 

Zuletzt gab es bei VW, Porsche, Audi oder Mercedes immer wieder Rückrufaktionen wegen Auffälligkeiten bei der Abgasreinigung. Mal wurden die Rückrufaktionen vom Bundesverkehrsministerium angeordnet, mal riefen die Autobauer die Fahrzeuge freiwillig zurück. „Ob nun eine Betrugs-Software eingesetzt wurde oder nicht – die Autobauer haben bei ihren Kunden viel Vertrauen verspielt“, sagt Rechtsanwalt Seifert.

 

Neben anderen rechtlichen Möglichkeiten wie den Widerruf des Autokredits oder auch Anspruch auf Mangelbeseitigung bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags bieten auch die möglichen Kartellabsprachen einen Ansatz für die Käufer, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat daher eine kostenlose Interessenvertretung für betroffene Autokäufer gegründet. Hier werden die Interessen gebündelt und die Ansprüche auf Schadensersatz geprüft. Die Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

 

Melden Sie sich doch einfach kostenlos bei der Interessengemeinschaft an: www.ig-auto-kartell.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Aktuelles
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
26.03.2024

Die Stadt München muss das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 21. März 2024 entschieden. Damit droht auch Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 ein Fahrverbot in München.