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AQUILA HYDROPOWERINVEST II - SOUTHEAST EUROPE: SCHADENSERSATZANSPRÜCHE DER ANLEGER

AQUILA HYDROPOWERINVEST II - SOUTHEAST EUROPE: SCHADENSERSATZANSPRÜCHE DER ANLEGER

07.09.2018

Strom aus Wasserkraft – das klingt nicht nur nach einem nachhaltigen, sondern auch nach einem rentablen Investment. Für die Anleger des Wasserkraftfonds Aquila HydropowerInvest II – Southeast Europe ging diese Rechnung allerdings nicht auf. Die Renditen blieben weit hinter den Prognosen zurück und zuletzt wurden laut der Handelsplattform zweitmarkt.de Anteile an dem Fonds nur noch zu einem Kurs von 4 Prozent gehandelt (Stand 14. Juni 2018).

Das Emissionshaus Aquila Capital legte den Fonds Aquila HydropowerInvest II – Southeast Europe im Jahr 2011 auf. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme in Höhe von 15.000 Euro beteiligen. Ihr Geld sollte in ein Portfolio aus Wasserkraftwerken im Südosten Europas mit Schwerpunkt Türkei investiert werden. Prognostiziert wurden Auszahlungen von durchschnittlich 8,25 Prozent p.a. und ein erwarteter Gesamtmittelrückfluss von rund 590 Prozent nach 20 Jahren. Die Realität stellte sich für die Anleger allerdings ganz anders dar als die vielversprechenden Prognosen. 2017 sollten sie über eine Kapitalerhöhung oder den Verkauf der Wasserkraftgesellschaft entscheiden.

Beteilungen an geschlossenen Fonds sind für Anleger in der Regel riskant. Zu den Risiken zählen u.a. die zumeist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und insbesondere auch die Möglichkeit des Totalverlusts des investierten Geldes. Bei Investitionen im Ausland müssen zudem die rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Aufgrund der politischen Entwicklungen in der Türkei kann nicht von einem stabilen Umfeld ausgegangen werden, was das Risiko für Investitionen erhöht. Für die Anleger des Fonds Aquila HydropowerInvest II – Southeast Europe dürfte sich die Situation dadurch nicht verbessert haben. „Unterm Strich ist die Beteiligung an dem Fonds für sicherheitsorientierte Anleger nicht geeignet gewesen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Allerdings können den Anlegern durch eine fehlerhafte Anlageberatung Schadensersatzansprüche entstanden sein. „Die Beratung muss anleger- und objektgerecht erfolgen. Vereinfacht gesagt, müssen die Anleger umfassend über die bestehenden Risiken und insbesondere auch über das Totalverlustrisiko aufgeklärt werden. Wurden diese Informationspflichten verletzt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte betreut bereits mehrere hundert Anleger verschiedener Aquila Fonds. „Die Erfahrung aus den Gesprächen mit unseren Mandanten zeigt, dass die Anlageberatung häufig nicht ordnungsgemäß verlaufen ist und deshalb Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können“, so Rechtsanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten natürlich auch in Bezug auf die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung an. Sprechen Sie uns an.

AQUILA CAPITAL FONDS: MÖGLICHKEITEN DER ANLEGER

AQUILA CAPITAL FONDS: MÖGLICHKEITEN DER ANLEGER

11.05.2017

Kapitalanlegern geht es heutzutage oftmals nicht mehr nur um eine schöne Rendite. Nach Möglichkeit soll das Geld auch nachhaltig investiert werden, z.B. in regenerative Energiequellen. Wenn sich Umweltschutz und Rendite unter einen Hut bringen lassen, erscheint das auf den ersten Blick oft nach einer gelungenen Kapitalanlage.

 

Die Aquila Gruppe hat offenbar diesen Trend erkannt und auf solche alternativen Fonds einen Schwerpunkt gelegt. Neben Kapitalanlagen aus den Bereichen Landwirtschaft oder Schiffsfonds bietet die Aquila Gruppe den Anlegern auch Beteiligungen an Ökofonds an, die in Solarenergie, Wasserkraft oder auch Windkraft investieren, beispielsweise Aquila SolarInvest, Aquila WindpowerInvest oder Aquila HydropowerInvest.

 

„Grundsätzlich sind Beteiligungen an geschlossenen Fonds mit Risiken für die Anleger verbunden. Das gilt auch und manchmal sogar besonders für Beteiligungen an solchen nachhaltigen oder grünen Fonds“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Denn: Gerade im Bereich der erneuerbaren Energien kommt es im In- und Ausland immer wieder zu Gesetzesänderungen. Zudem können auch technische Schwierigkeiten die Realisierung der Fondsobjekte verzögern. Dadurch kann die Wirtschaftlichkeit der Fondsgesellschaften beeinträchtigt werden, was die Anleger z.B. in Form von ausbleibenden Ausschüttungen zu spüren bekommen können.

 

Schon im Oktober 2013 wies die Stiftung Warentest auf massive Probleme bei sog. Ökofonds hin. 24 Ökofonds wurden von den Finanztestern geprüft, nicht einer konnte sie überzeugen. 14 der geprüften Fonds fielen schon bei einer Vorprüfung durch, da die Tester sie als zu risikoreich für private Anleger einstuften. Von den verbleibenden zehn Fonds erreichten gerade einmal zwei die Bewertung „ausreichend“. Der Rest fiel glatt durch. Die Prognosen seien viel zu optimistisch, die Liquiditätsrücklagen oder Instandhaltungskosten wurden dafür viel zu knapp kalkuliert. Die Finanztester überprüften auch Fonds von Aquila Capital. Der Fonds Aquila Hydropowerinvest IV fiel aufgrund des hohen Fremdwährungsrisikos schon vorher durch und auch der Aquila Solarinvest VII wurde mit mangelhaft bewertet.

 

Die Untersuchung zeigt, wie hoch das Risiko für die Anleger ist. „Die Anleger sind sich oft nicht darüber im Klaren, dass sie mit den Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen erwerben. Das bedeutet, dass sie nicht nur am Erfolg partizipieren können, sondern auch im unternehmerischen Risiko stehen. Im schlimmsten Fall kann das mit dem Totalverlust des investierten Geldes enden“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Allerdings haben die Anleger auch einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Das heißt, dass die Anleger über die Funktionsweise und die Risiken eines geschlossenen Fonds umfassend aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise in der Regel auch die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und ggf. auch Wechselkursschwankungen. Anlegergerecht bedeutet beispielsweise auch, dass sicherheitsorientierten Anlegern keine risikoreichen Geldanlagen vermittelt werden dürfen. Rechtsanwalt Seifert: „Wurde die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, kann das für die Anleger rechtliche Möglichkeiten eröffnen. Dann können sie möglicherweise aus dem Fonds wieder aussteigen oder Schadensersatzansprüche geltend machen.“

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

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