Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH unter Druck
Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH unter Druck
Stuttgart, 29.10.2008
Erneut wurde die Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH zum Schadensersatz verurteilt.
Das Landgericht Stuttgart sprach mit Endurteil vom 23.10.2008 einem von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadensersatz zu (noch nicht rechtskräftig).
Die Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH muss dem Anleger nicht nur sämtliche Zahlungen ersetzen, die er bislang über die gesamte Vertragslaufzeit an die Fondsgesellschaft geleistet hat, sondern auch seine außergerichtlichen Kosten.
Rechtsanwalt Hansjörg Looser von BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Die von der Analysis angebotenen Beteiligungen sind hoch riskant. Das Risiko, das die Anleger mit einer solchen Beteiligung eingehen, reicht bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
Nach der ständigen Rechtsprechung müssen Anleger auf solche Risiken vor Vertragsabschluss hingewiesen werden. Dies ist bei den Mandanten, die wir derzeit gegenüber der Analysis vertreten, nicht der Fall gewesen.“
„Nach unseren Erkenntnissen haben die Berater die Anlage oft sogar als zur Altersvorsorge geeignet empfohlen. In dem aktuellen Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart wurde zudem festgestellt, dass der Emissionsprospekt der Analysis fehlerhaft ist“, so Rechtsanwalt Looser weiter.
„In einem Parallelverfahren gegen die Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH - ebenfalls vor dem Landgericht Stuttgart – erwarten wir daher in Kürze ebenfalls ein positives Urteil. Die Analysis hat zwar zwischenzeitlich ein Vergleichsangebot unterbreitet; dieses wird jedoch der Sach- und Rechtslage nicht ansatzweise gerecht“, so Rechtsanwalt Hansjörg Looser.
Da in vielen Fällen zum Jahresende die Verjährung von Schadensersatzansprüchen droht, ist betroffenen Anlegern dringend zu empfehlen, sich von einem im Kapitalanlagerecht erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, ob verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet werden müssen.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Hansjörg Looser
Die Fa. Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH steht unseren Erkenntnissen zufolge in keinem Zusammenhang mit der Fa. Analysis Gesellschaft für Beteiligungen mbH (Analysisweb).
Analysis-Finanz GmbH
Analysis-Finanz GmbH
Die Analysis Finanz Immobilienverwaltungs GmbH aus Markgröningen bot für Kleinanleger so genannte atypisch stille Beteiligungen an. Die Anleger konnten dabei wählen, ob sie ihre Einlageverpflichtung per Einmalzahlung oder per Ratenzahlung erfüllen.
In den meisten Fällen haben sich die Anleger verpflichtet, der Analysis-Finanz GmbH das Kapital langfristig zur Verfügung zu stellen, oft über 20 Jahre.
Viele Anleger, die nach Einschätzung von Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte mit in Aussicht gestellten Steuervorteilen zum Abschluss derartiger Verträge bewogen wurden, wissen nicht, welche Risiken sie mit einer atypisch stillen Beteiligung eingegangen sind. Dass das Risiko bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals reicht, ist für die Anleger in der Regel eine schockierende Erkenntnis.
Wegen der Risiken, insbesondere des Totalverlustrisikos bei atypisch stillen Beteiligungen, sind diese in der Regel nicht für den sicheren Vermögensaufbau oder die Altersvorsorge geeignet. Dennoch, so die Erfahrung von BRÜLLMANN Rechtsanwälte, werden atypisch stille Beteiligungen immer wieder als zur zusätzlichen Altersvorsorge geeignet empfohlen.
Für Anleger, die sich schlecht beraten fühlen, stellt sich mithin die Frage, was sie unternehmen können, denn eine vorzeitige Kündigung ist meist vertraglich ausgeschlossen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz zu fordern und so eine Rückabwicklung der Verträge zu erreichen.
Im Rahmen der Beratung ist ein Anlageberater gegenüber dem Anleger verpflichtet, diesen über alle für den Anlageentschluss wesentlichen Umstände umfassend aufzuklären. Zudem muss der Berater die empfohlene Anlage so vorschlagen, dass diese dem individuellen Anlageziel des Anlegers entspricht.
Ein Anlageberater verstößt gegen die ihm aus dem Beratungsvertrag obliegende Pflicht, eine geeignete Anlage vorzuschlagen, in der Regel dann, wenn er eine atypisch stille Beteiligung als für die Altersvorsorge geeignet empfiehlt ohne auf die Risiken hinzuweisen. Der Anleger hat dann gute Chancen, Schadensersatz zu bekommen.
Den Schadensersatzanspruch kann der Anleger dabei meist auch gegenüber der Beteiligungsgesellschaft selbst geltend machen, da der Anlageberater als deren „Erfüllungsgehilfe“ anzusehen ist, für dessen Fehlverhalten die Beteiligungsgesellschaft gemäß § 278 BGB haftet.
Anleger, die über die tatsächlichen Risiken einer atypisch stillen Beteiligung nicht aufgeklärt wurden, sollten mit einem auf dem Gebiet des Anlegerrechts erfahrenen Anwalt im Rahmen einer Erstberatung besprechen, ob und gegen welchen Anspruchsgegner ein Vorgehen möglich ist.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Hansjörg Looser
Die Fa. Analysis-Finanz Immobilienverwaltungs GmbH steht unseren Erkenntnissen zufolge in keinem Zusammenhang mit der Fa. Analysis Gesellschaft für Beteiligungen mbH (Analysisweb).