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ALNO AG – VERDACHT DER INSOLVENZVERSCHLEPPUNG UND ANSPRÜCHE DER ANLEGER

ALNO AG – VERDACHT DER INSOLVENZVERSCHLEPPUNG UND ANSPRÜCHE DER ANLEGER

30.01.2018

Die Pleite des Küchenherstellers Alno AG entwickelt sich möglicherweise zum Kriminalfall. Im Raum steht der Verdacht der Insolvenzverschleppung, d.h. das Unternehmen war schon vor dem Insolvenzantrag im Juli 2017 insolvenzreif.

Der Bericht des Insolvenzverwalters der Alno AG hatte es in sich. Er erhob schwere Vorwürfe gegen ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte des Küchenherstellers aus Pfullendorf. Es geht um Zahlungen, die möglicherweise schon gar nicht mehr hätten geleistet werden dürfen. Die Insolvenzreife sei schon deutlich vor Juli 2017 eingetreten, möglicherweise schon 2013 spätestens wahrscheinlich aber im Dezember 2016. Auch die Staatsanwalt Stuttgart ist inzwischen eingeschaltet.

Im Wege der Anfechtung wird der Insolvenzverwalter nun versuchen, Zahlungen rückabzuwickeln. „Dadurch würde sich die Insolvenzmasse zumindest erhöhen. Das ist positiv für die Gläubiger. Angesichts der hohen Forderungen gegenüber der Alno AG ist aber dennoch zweifelhaft, ob die Anleihe-Anleger noch viel von ihrem Geld im Rahmen des Insolvenzverfahrens wiedersehen werden. Der Kurs der Anleihe ist eingebrochen und demnächst wird sie an den Börsen nicht mehr handelbar sein, wie das Unternehmen mitteilte“, sagt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart.

Der Vorwurf der Insolvenzverschleppung birgt aber eine noch größere Brisanz und kann auch für die Anleihe-Anleger wichtig werden. Die 45-Millionen-Anleihe wurde 2013 emittiert. Sollte das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt bereits insolvenzreif gewesen sein, könnten Anleger Schadensersatzansprüche direkt gegenüber den verantwortlichen Personen geltend machen. Außerdem könnte es auch um Kapitalanlagebetrug gehen.

Denn der Niedergang der Alno AG begann nicht erst in den letzten Monaten, sondern schon viel früher. Seit dem Börsengang im Jahr 1995 schrieb das Unternehmen fast durchgehend rote Zahlen. Dementsprechend ist auch zu prüfen, ob im Emissionsprospekt mit viel zu optimistischen Zahlen gearbeitet wurde, um die Anleger zu überzeugen. „Unvollständige oder falsche Prospektangaben können ebenfalls Schadensersatzansprüche der Anleger begründen“, so Rechtsanwalt Seifert.

Zudem können auch Forderungen gegen die Vermittler entstanden sein. Auch sie hätten die Anleger über die Risiken und insbesondere ihr Totalverlustrisiko aufklären müssen. Zumal die wirtschaftlich schwere Situation der Alno AG schon seit Jahren bekannt war.

„Unterm Strich gibt es verschiedene Ansätze, das Geld der Anleger zu retten“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

ALNO AG – MÖGLICHKEITEN DER ANLEIHE-ANLEGER NACH ERÖFFNUNG DES INSOLVENZVERFAHRENS

ALNO AG – MÖGLICHKEITEN DER ANLEIHE-ANLEGER NACH ERÖFFNUNG DES INSOLVENZVERFAHRENS

10.10.2017

Der insolvente Küchenhersteller Alno AG aus Pfullendorf steht vor der Zerschlagung. Für die Unternehmenstochter Pino wurde bereits ein Käufer gefunden. Hier müssen noch die Kartellbehörden grünes Licht geben, teilte das Unternehmen am 1. Oktober 2017 mit. Am gleichen Tag wurde auch das Insolvenzverfahren über die Alno AG am Amtsgericht Hechingen regulär eröffnet (Az.: 10 IN 93/17). Die Anleger der Alno-Anleihe können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle nun bis zum 20. Dezember beim Insolvenzverwalter anmelden.

 

Der voraussichtliche Verkauf der Unternehmenstochter Pino dürfte die Zerschlagung des Alno-Konzerns besiegeln. Auch für die weiteren Tochterfirmen dürften Investoren gesucht werden. Für die Anleger der 45 Millionen Euro schweren Alno-Anleihe hat sich die Lage dadurch nicht verbessert. Sie müssen mit hohen finanziellen Verlusten rechnen. „Zunächst sollten sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, damit sie im Insolvenzverfahren überhaupt berücksichtigt werden können“, sagt Rechtsanwalt Seifert von der Stuttgarter Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Große Hoffnungen, dass die finanziellen Verluste dadurch zu einem erheblichen Teil abgewendet werden können, hat die erfahrene Rechtsanwältin aber nicht. Wie viel die Anleger von ihrem Geld wiedersehen werden, hängt von der Insolvenzquote ab. Und die fällt erfahrungsgemäß eher bescheiden aus. Allerdings sei das Insolvenzverfahren nicht die einzige Möglichkeit, sich gegen die Verluste zu wehren. Vielmehr könne auch geprüft werden, ob die Anleger Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können. „Diese können sich zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

 

Die Alno AG schrieb seit ihrem Börsengang 1995 regelmäßig rote Zahlen. Dennoch schaffte es der Küchenhersteller immer wieder, sich über Wasser zu halten. So emittierte er 2013 auch eine Unternehmensanleihe mit einem Volumen von 45 Millionen Euro und einem stolzen Zinssatz von 8,5 Prozent p.a. Die im Mai 2018 fällige Rückzahlung der Anleihe können die Anleger nach der Insolvenz abschreiben. „Die wirtschaftlichen Probleme der Alno AG waren nicht neu als die Anleihe emittiert wurde. Dementsprechend war die Investition für die Anleger auch riskant. Das hätten die Anlageberater bzw. Vermittler den Anlegern auch klarmachen müssen. Insbesondere hätten sie über das Totalverlustrisiko der Anleger aufklären müssen. Wurden diese Informationspflichten verletzt, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Seifert.

ALNO AG – ANLEGER MÜSSEN NACH INSOLVENZANTRAG FINANZIELLE VERLUSTE BEFÜRCHTEN

ALNO AG – ANLEGER MÜSSEN NACH INSOLVENZANTRAG FINANZIELLE VERLUSTE BEFÜRCHTEN

13.07.2017

Die ALNO AG wagte 1995 den Gang an die Börse. 22 Jahre später hat der Absturz des Küchenherstellers aus Pfullendorf einen Tiefpunkt erreicht. Wegen Zahlungsunfähigkeit werde Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt, teilte das Unternehmen am 11. Juli mit. Das zuständige Amtsgericht Hechingen wird nun prüfen, ob es dem Antrag zustimmt.

 

Die Insolvenz der Alno AG ist ein vorläufiger Tiefpunkt in der Geschichte des traditionsreichen Unternehmens. Doch eine Erfolgsgeschichte hat der Konzern seit dem Börsengang ohnehin nicht mehr geschrieben. Überwiegend wurden rote Zahlen präsentiert, die Aktie hat schon beträchtlich an Wert verloren. Der Insolvenzantrag ist aber nicht nur für die Aktionäre, sondern auch für die Anleger der Anleihe eine schlechte Nachricht. Denn auch ihre Investition ist ernsthaft im Gefahr. Auch hier ist der Kurs eingebrochen.

 

Die Anleihe hatte die ALNO AG im Jahr 2013 mit einer fünfjährigen Laufzeit, einem Gesamtvolumen von 45 Millionen Euro und einem Zinskupon in Höhe von 8,5 Prozent emittiert. Im Mai 2018 steht die Anleihe zur Rückzahlung an. Angesichts der Insolvenz wird es zu der Rückzahlung im Mai nächsten Jahres aber kaum kommen. Denn das Unternehmen ist zahlungsunfähig. Verhandlungen mit potenziellen Investoren und Gläubigern seien gescheitert, teilte das Unternehmen mit. Daher müsse Insolvenzantrag gestellt werden.

 

Schon die Wochen vor dem Insolvenzantrag verliefen turbulent. Der Vorstandsvorsitzende wurde ausgetauscht und die Präsentation des Jahres- und Konzernabschlusses für 2016 zum dritten Mal verschoben. Die Zustimmung des Insolvenzgerichts vorausgesetzt, soll der Sanierungskurs in Eigenverwaltung fortgeführt werden, d.h. der Vorstand bleibt am Ruder. Ob eine nachhaltige Sanierung angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation gelingen kann, ist ungewiss. „Eine Sanierung wird ohne Zugeständnisse der Gläubiger kaum möglich sein. Gläubiger sind auch die Anleihe-Anleger. Auch sie müssen damit rechnen, dass sie ihren Teil zur Sanierung beitragen sollen. Das bedeutet, dass sie mit finanziellen Verlusten rechnen müssen“, sagt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart.

 

Bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ist denkbar, dass die Anleihebedingungen geändert werden sollen. Das kann beispielsweise eine Senkung des Zinskupons oder eine Verlängerung der Laufzeit bedeuten. Ebenso ist auch möglich, dass das Insolvenzgericht die Eigenverwaltung ablehnt und ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dann könnten die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Wie es am Ende auch kommt - die Anleihe-Anleger müssen mit massiven finanziellen Verlusten rechnen.

 

Um die Verluste abzuwehren, können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten von der Kündigung der Schuldverschreibung bis zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen. Rechtsanwalt Seifert: „Anleger haben einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Beratung. Dazu gehört auch die Aufklärung über die bestehenden Risiken und insbesondere über das Totalverlustrisiko. Haben Anlageberater oder Vermittler ihre Informationspflicht verletzt, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht.“

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