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Eventus eG – Anleger fürchten um ihr Geld

15.09.2017

Wer sich auf der Homepage der Eventus eG in Stuttgart über die Wohnungsgenossenschaft informieren möchte, findet dort derzeit nur noch eine beunruhigende Pressemitteilung. In wenigen Sätzen ist dort beschrieben, dass sich Anhaltspunkte ergeben haben, dass sich der Vorstandsvorsitzende und die Aufsichtsratsvorsitzende pflichtwidrig verhalten haben könnten.

 

„Übersetzt heißt das wohl, dass die Anleger bzw. Genossen befürchten müssen, dass ihr Geld zweckentfremdet wurde“, sagt Rechtsanwalt Seifert von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte in Stuttgart. Auch der weitere Text der Pressemitteilung deutet darauf hin, dass bei der Eventus eG nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Denn demnach wurde sowohl die Finanzaufsicht BaFin als auch die Staatsanwaltshaft eingeschaltet und beim Landgericht Stuttgart ein Arrest bewirkt. Es werde alles unternommen, um weiteren Schaden abzuwenden.

 

„Anleger sind nach dieser Mitteilung zu Recht beunruhigt. Es ist zu befürchten, dass bereits ein Schaden entstanden ist. Auch die Erwirkung eines Arrests, deutet darauf hin. Dies geschieht meist nur, wenn die Gefahr besteht, dass Vermögenswerte außer Reichweite der Gläubiger geschafft werden sollen“, so Rechtsanwalt Seifert. Am 16. September soll nun eine außerordentliche Generalversammlung der Eventus eG stattfinden. Möglicherweise wird dann mehr Licht in die dubiosen Vorgänge gebracht.

 

Für die Anleger könnte die Lage aber düster aussehen. Unklar ist derzeit, ob und in welcher Höhe ihr Geld tatsächlich in Immobilien investiert wurde. „Wichtig wird es daher sein, Ansprüche möglichst umgehend zu sichern, um Zugriff auf die Vermögenswerte zu erhalten“, sagt Rechtsanwalt Seifert. Darüber hinaus können auch weitere rechtliche Ansprüche bestehen. Wurden die Anleger nicht ordnungsgemäß beraten und über die bestehenden Risiken, insbesondere ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt, können auch Schadensersatzansprüche entstanden sein.

 

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