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Eurotempus GmbH: BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an

21.01.2016

PelletsDie Eurotempus GmbH mit Sitz in Köln muss ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft abwickeln und die angenommenen Gelder unverzüglich an die Anleger zurückzahlen. Das hat die Finanzaufsicht BaFin mit Bescheid vom 15. Dezember 2015 angeordnet.

 

Laut BaFin habe die Eurotempus GmbH auf der Grundlage von Darlehensverträgen, die eine unbedingte Rückzahlung vorsahen, Gelder angenommen, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit habe sie ein Einlagengeschäft ohne die dafür notwendige Erlaubnis betrieben.

 

Die Eurotempus GmbH muss ihre Bankgeschäfte nun abwickeln und die angenommenen Gelder an die Anleger zurückzahlen. Ein Abwickler wurde bereits bestellt. Der BaFin-Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Das Unternehmen kann noch Rechtsmittel gegen die Abwicklungsanordnung anlegen.

 

Sobald der Bescheid rechtskräftig wird, müssen die Anlegergelder unverzüglich zurückgezahlt werden. „In diesen Fällen stellt sich regelmäßig die Frage, ob das betroffene Unternehmen dazu überhaupt in der Lage ist. Sollte die Liquidität nicht ausreichen, um das Geld an die Anleger zurückzuzahlen, kann auch die Insolvenz die Folge sein. Das war in der Vergangenheit schon häufiger zu beobachten. Für die Anleger würde eine Insolvenz bedeuten, dass sie finanzielle Verluste befürchten müssen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Soweit muss es bei der Eurortempus GmbH natürlich nicht kommen. Dennoch sollten sich die Anleger für den Fall der Fälle vorbereiten und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. „Da die Eurotempus GmbH laut BaFin ein Einlagengeschäft ohne die notwendige Erlaubnis betrieben hat, dürfte ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz vorliegen. Dann stehen die Unternehmensverantwortlichen persönlich in der Haftung“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Schadensersatzansprüche können sich möglicherweise aber auch gegen die Vermittler richten, wenn diese in den Beratungsgesprächen nicht umfassend über die Risiken ihrer Geldanlage informiert haben.

 

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