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ERNEUTER ERFOLG FÜR EINEN MANDANTEN DER KANZLEI BRÜLLMANN RECHTSANWÄLTE

VERMITTLER ZUM SCHADENSERSATZ VERURTEILT

Stuttgart 07.10.2008

Erneut wurde jetzt ein Anlagevermittler einer Beteiligung an der KS Index Immofonds GdbR zum Schadensersatz verurteilt. Das Landgericht Ravensburg sprach mit Teil-Versäumnis- und Endurteil vom 29.09.2008 einem von der auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadensersatz zu (noch nicht rechtskräftig).

er Vermittler muss dem Anleger nicht nur sämtliche Zahlungen ersetzen, die er über die gesamte Vertragslaufzeit an die Fondsgesellschaft gezahlt hat, sondern auch den entgangenen Gewinn in Höhe von mehreren tausend Euro.

Rechtsanwalt Marcel Seifert von BRÜLLMANN Rechtsanwälte:

„Dies ist jetzt innerhalb der letzten vier Wochen bereits der zweite Erfolg im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der KS Index Immofonds GdbR. Dass die Vermittlung dieser Art von Beteiligungen ‚haftungsrelevante Folgen’ haben könnte, erkannte bereits der Brancheninformationsdienst kapital-markt intern im Jahr 1995“. 

In der Ausgabe vom 05.05.1995 (Beilage zu Nr. 18/95) heißt es, dass „die Prospektierung dilettantisch ist, formelle Kriterien nicht erfüllt werden und der Informationsgehalt Richtung Null tendiert [...] wir (gehen) davon aus, dass dieses Immobilienangebot auf jeden Fall haftungsrechtliche Probleme verursachen kann“. Das Fazit von k-mi lautete daher: „Vorsicht ist geboten“.

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Anlageberater seinen Kunden gegenüber verpflichtet, diesen negative Presseberichte (Fachpresse) zumindest zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt er dies, so resultieren hieraus Schadensersatzansprüche (vgl. dazu bspw. Bundesgerichtshof (BGH), Az.: II ZR 197/04 vom 18.04.2005, OLG Celle, Az.: 11 U 291/01 vom 15.08.2002 und LG Köln, Az.: 2 O 405/04 vom 19.05.2005).

Betroffenen Anlegern ist zu empfehlen, von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen, ob Ansprüche geltend gemacht werden können. Da nach unseren Erkenntnissen viele Ansprüche zum Jahresende verjähren könnten, sollten Betroffene nicht allzu lange warten.  

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de