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Dieselskandal: Audi startet Rückruf – Ansprüche der Verbraucher

14.11.2018

Audi hat mit dem ersten von insgesamt acht Rückrufen für Diesel-Fahrzeuge mit V-TDI-Motoren am 14. November begonnen. Insgesamt sind von den Rückrufen bundesweit mehr als 150.000 Fahrzeuge betroffen. Zunächst ruft Audi rund 31.200 Audi A6 und Audi A7 Sportback der Modelljahre 2015 bis 2018 mit einem 3-Liter-TDI-Motor und 200 kW in die Werkstätten zurück, um einen Software-Baustein aus der Motorsteuerung zu entfernen.

 

Hintergrund für die Rückruf-Welle ist ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), das unzulässige Anschalteinrichtungen festgestellt und die Beseitigung angeordnet hat. Nachdem die Behörde nun grünes Licht für die von Audi entwickelten Nachbesserungen gegeben hat, kann der Rückruf beginnen. Den Auftakt machen der Audi A6 und A7 Sportback. Die Rückrufe für andere Modelle werden beginnen, sobald die Genehmigung des KBA vorliegt.

 

Nach Angaben von Audi sollen die Nachbesserungen keine negativen Auswirkungen auf den Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Leistung oder Haltbarkeit des Motors haben. Ob diese Aussage auch in der Praxis so haltbar ist, muss sich zeigen. Im VW-Abgasskandal haben Fahrer von Autos mit dem Motor EA 189 nach dem Software-Update durchaus über Verschlechterungen geklagt.

 

Bei dem Audi-Rückruf geht es jetzt um Fahrzeuge mit dem größeren 3-Liter-Diesel-Motor, bei dem ebenfalls unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung festgestellt wurden. „Der Dieselskandal hat Audi damit weiter fest im Griff. Dass die Käufer der betroffenen Fahrzeuge gute Chancen haben, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können, zeigen zwei Urteile gegen die Konzernschwester Porsche. Das Landgericht Stuttgart und das Landgericht Kiel hatten den Käufern eines Porsche Cayenne und Porsche Macan Schadensersatz aufgrund der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zugesprochen. Die Diesel-Motoren hat aber nicht Porsche, sondern Audi gebaut und sie auch bei eigenen Modellen verwendet“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Abgas-Skandal

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In diesen Fällen sahen die Gerichte durch das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Verbraucher. „Die Urteile dürften sich entsprechend auf Fahrzeuge von Audi anwenden lassen. Dies gilt umso mehr, da Audi die Motoren selbst gebaut hat“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

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Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
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Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
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Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
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