Rückrufservice

Code 23AJ - Rückruf für Seat Leon

02.10.2020

Rund 11 Millionen Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 sind vom Abgasskandal betroffen. Seit 2015 wird der Nachfolgemotor des Typs EA 288 in den Dieselfahrzeugen bis 2 Liter Hubraum des VW-Konzerns verbaut. Die Abgasmanipulationen scheinen damit kein Ende gefunden zu haben.

Nun fordert Seat die Halter des Seat Leon Diesel Baujahr 2016 unter dem Code 23AJ auf, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann. Grund ist offenbar, dass die Fahrzeuge zu viel Stickoxide ausstoßen. In dem Modell kommt der Dieselmotor EA 288 zum Einsatz.

In dem Schreiben an die Fahrzeughalter verkauft Seat den Rückruf als kundenfreundliche Servicemaßnahme. Als Grund wird nur genannt, dass Seat für das Modell eine Maßnahme zur Verringerung der Stickstoffemissionen entwickelt hat. Daher soll ein Software-Update für das Motorsteuergerät aufgespielt werden. Details zu der Maßnahme und ihrer Notwendigkeit nennt Seat nicht.

„Es ist aber offensichtlich, dass der Emissionsausstoß bei diesem Seat-Modell zu hoch ist. Es ist nicht der erste Diesel mit dem Motor EA 288, der im Zusammenhang mit der Abgasreinigung zurückgerufen wird. Auch für den VW Golf VII gab es unter dem Code 23X4 einen freiwilligen Rückruf. Hier hatte VW erklärt, dass sich die Leistung des NOx-Speicherkatalysators mit zunehmenden Alterungsprozess verschlechtern und es dadurch zu einem erhöhten Schadstoffausstoß in der Warmlaufphase kommen kann. Der erhöhte Emissionsausstoß solle durch ein Software-Update vermieden werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Sowohl beim Golf als auch beim Seat Leon handelt es sich um freiwillige Maßnahmen. Ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts liegt für beide Modelle nicht vor. Das ist allerdings kein Beweis dafür, dass tatsächlich keine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt. Rechtsanwalt Seifert empfiehlt das Update vorerst nicht aufspielen zu lassen: „Niemand weiß, welche Auswirkungen das Update langfristig auf den Motor hat. Zudem wird auch möglicherweise Beweismaterial vernichtet. Da es sich um keinen angeordneten Rückruf des KBA handelt, besteht auch keine Verpflichtung das Update ausspielen zu lassen.“

Auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 besteht die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Erste Gerichte haben bereits verbraucherfreundlich entschieden.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

 

 

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
19.04.2024

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.