Rückrufservice

Bonus.Gold Insolvenzeröffnungsverfahren - Gutachten soll Klarheit bringen

26.11.2021

Dass Gold eine sichere Geldanlage ist, hat sich für die Anleger der Bonus.Gold GmbH nicht bestätigt. Ganz im Gegenteil: Sie müssen spätestens seit Herbst 2020 den Verlust ihres Geldes befürchten. Zunächst war die Firma nicht zu erreichen, dann verkauft und vor allem sind große Mengen des Goldes nicht auffindbar.

Nun kommt immerhin Bewegung in die Sache: Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Der Gutachter soll feststellen, ob noch ausreichende Vermögenswerte vorhanden sind, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen und ob ein Eröffnungsgrund vorliegt.

Ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, ist nach derzeitigem Stand also noch offen. Es besteht aber die Hoffnung, dass der Gutachter mehr über die vorhandenen Goldbestände und Vermögenswerte der Bonus.Gold ans Tageslicht bringt. Bisher tappen die Anleger hier noch im Dunklen.

Kann der Sachverständige Goldbestände feststellen, stellt sich die Frage, ob es den einzelnen Anlegern zugeordnet werden kann, ob es Aussonderungsansprüche gibt oder ob das Gold in die Insolvenzmasse einfließt. Sollte schließlich ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, können die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Es ist allerdings nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen der Anleger vollauf zu befriedigen. Erhebliche finanzielle Verluste wären auch in einem Insolvenzverfahren zu befürchten.

Für die Anleger gibt es noch jede Menge offene Fragen. Unabhängig davon, ob Goldbestände gesichert werden können und einem möglichen Insolvenzverfahren können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, um die finanziellen Verluste aufzufangen. Da die ehemaligen Chefs der Bonus.Gold GmbH sich offensichtlich abgesetzt haben, kommen vor allem Schadenersatzansprüche gegen die Anlagevermittler in Betracht.

„Die Vermittler trifft eine Informationspflicht über die Risiken der Goldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko. Sind sie dieser Aufklärungspflicht nicht nachgekommen, können Schadenersatzansprüche gegen sie geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Damjanovic
Tel:  0711 / 520 888 - 19
Fax: 0711 / 520 888 - 22
E-Mail: h.looser@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
23.04.2024

Die d.i.i. Investment GmbH ist insolvent. Auf Antrag der Finanzaufsicht BaFin wurde am 22. April 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft am Amtsgericht Frankfurt eröffnet (Az.: 810 IN 468/24 D). Die d.i.i. Investment GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der ebenfalls insolventen d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG.
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.
09.04.2024

Die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen ist insolvent und hat am 15. März 2024 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen. Zudem hat das AG München am 27. März 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MARO Projektentwicklungsgesellschaft eröffnet.