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Bilanzskandal der Wirecard AG - Treuhandkonten mit Milliarden existieren nicht

22.06.2020

Die Suche nach 1,9 Milliarden Euro bei der Wirecard AG hat sich offenbar erledigt. Das Geld, das vermeintlich auf Treuhandkonten bei philippinischen Banken liegen sollte, existiert wahrscheinlich nicht und hat es vermutlich nie gegeben. Damit hat der Bilanzskandal bei Wirecard ein neues Ausmaß erreicht. Die Aktie ist weiter abgestürzt.

Es kommt immer dicker bei der Wirecard AG und immer schlimmer für ihre Aktionäre. Erst vor wenigen Tagen war die Vorlage der Jahresbilanz 2019 erneut geplatzt. Die Wirtschaftsprüfer von EY hatten das Testat verweigert, nachdem keine Nachweise für 1,9 Milliarden Euro auf vermeintlichen Treuhandkonten bei Banken auf den Philippinen vorgelegt werden konnten. Nachdem die betroffenen Banken erklärt haben, dass es diese Konten nicht gibt und die Wirecard AG kein Kunde bei ihnen sei, hat das Unternehmen das Geld nun offensichtlich abgeschrieben. Die Wirecard geht in einer Mitteilung vom 22. Juni davon aus, dass die Treuhandkonten mit Guthaben über 1,9 Milliarden Euro mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht bestehen“. Bisher wurden diese Konten als Aktivposten in den Bilanzen geführt.

Wirecard nahm daher seine vorläufige Einschätzung für das Geschäftsjahr 2019 und das erste Quartal 2020 zurück. Auch die früheren Jahresbilanzen könnten fehlerhaft sein.

Der Vorstandsvorsitzende ist bereits zurückgetreten, auf seinen Nachfolger dürfte viel Arbeit zukommen. Offen ist es, wie es mit Wirecard weitergeht. „Sollten die Banken den Geldhahn zudrehen und Kredite fällig stellen, würde sich die Krise bei Wirecard weiter dramatisch verschärfen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Für die Wirecard-Aktionäre, die bereits einen enormen Kursverlust ihrer Wertpapiere hinnehmen müssten, könnte es noch schlimmer kommen. „Sie können aber auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Dazu gibt es verschiedene Ansätze“, so Rechtsanwalt Seifert.

Nachdem die Staatsanwaltschaft München I bereits wegen des Verdachts der Marktmanipulation ermittelt, könnte nun auch noch Bilanzfälschung hinzukommen. „In Betracht können auch Ansprüche gegen Wirtschaftsprüfer kommen, die die Jahresabschlüsse bisher testiert haben“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Wirecard-Aktionären eine kostenlose Erstberatung an.

 

 

 

 

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