Rückrufservice

BGH VI ZR 128/20 - Urtei im Mercedes Abgasskandal erwartet

09.07.2021

Der Bundesgerichtshof wird sich im Abgasskandal erneut zum Thermofenster äußern, das Daimler bei vielen Mercedes-Modellen bei der Abgasreinigung einsetzt. Dabei deutete der BGH in der mündlichen Verhandlung vom 29. Juni 2021 bereits an, dass er die Ausführungen des Klägers, dass in seinem Mercedes neben einem Thermofenster weitere unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut seien, für hinreichend substantiiert hält und den Fall voraussichtlich an das OLG Koblenz zurückverweisen wird (Az.: VI ZR 128/20). Das Urteil wird am 13. Juli 2021 verkündet

Das OLG Koblenz hatte die Klage noch als Vortrag „ins Blaue hinein“ abgewiesen, weil der Kläger keine ausreichenden Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung geliefert habe. Das sah der BGH allerdings anders. Der Kläger habe hinreichend substantiiert dargestellt, dass in seinem Fahrzeug neben dem Thermofenster weitere unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kämen. Dem sei das OLG Koblenz nicht nachgegangen und habe damit den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt, rügte der BGH.

In dem Verfahren geht es um einen Mercedes C 220 CDI mit dem Dieselmotor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5. Der Kläger macht Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut seien. Neben einem Thermofenster käme u.a. die sog. Kühlmittel-Soltemperatur-Regelung zum Einsatz. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte wegen dieser Funktion den Rückruf für verschiedene Mercedes-Modelle angeordnet.

Der BGH deutete in der Verhandlung an, dass sich aus der Verwendung des Thermofensters alleine noch keine Schadenersatzansprüche wegen sittenwidriger Schädigung ergeben. „Das ist wenig überraschend und hatte der Bundesgerichtshof schon mit Beschluss vom 19. Januar 2021 klargestellt. Er hat aber auch deutlich gemacht, dass sich das ändern könnte, wenn weitere Umstände hinzukommen, die auf ein sittenwidriges Verhalten des Autobauers schließen lassen. Das scheint der BGH im vorliegenden Fall für möglich zu halten“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der BGH machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass der Kläger greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung geliefert habe. Dem hätte das OLG Koblenz nachgehen müssen. Daher wird der BGH den Fall vermutlich zur erneuten Verhandlung an das OLG Koblenz zurückverweisen.

„Dann muss Daimler darlegen, dass keine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde und Fakten auf den Tisch legen. Bislang hat Daimler an diesem Punkt regelmäßig gemauert und nur weitgehend geschwärzte Unterlagen vorgelegt. So lässt sich der Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Das sehen auch die Gerichte zunehmend so und verurteilen Daimler zu Schadenersatz. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Naumburg und Köln Daimler im Abgasskandal verurteilt.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

„Bei Daimler geht es längst nicht mehr nur um das Thermofester, sondern um verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen wie die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung. Der Druck auf Daimler im Abgasskandal nimmt weiter zu und die Chancen auf Schadenersatz steigen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 29
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: f.gisevius@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
19.04.2024

Im Abgasskandal muss Mercedes aus Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) weitere Fahrzeuge zurückrufen. Konkret geht es um Fahrzeuge der Mercedes C-Klasse der Baujahre von 2013 bis 2018 mit dem Dieselmotor des Typs OM 626 und der Abgasnorm Euro 6 der Baureihe 205.
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.