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BGH stärkt Opalenburg-Anleger - Schadensersatz-Urteil rechtskräftig

30.07.2020

Knapp 20.000 Euro hatte ein Anleger in seine Beteiligung an der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG gesteckt. „Die Hoffnung auf eine sichere Geldanlage für die Altersvorsorge haben sich zwar nicht erfüllt. Aber immerhin kommt mein Mandant auch ohne finanziellen Schaden wieder aus der Beteiligung heraus“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Die Opalenburg Vermögensverwaltung AG muss jeden Cent aus der Beteiligung an ihn zurückzahlen, entschied das Landgericht München I.

Rechtsanwalt Gisevius hatte den Schadensersatzanspruch seines Mandanten bereits im April 2019 durchgesetzt. Jetzt ist das Urteil des LG München I rechtskräftig.

Die Opalenburg Vermögensverwaltung AG ließ nicht unversucht, gegen die Entscheidung des LG München vorzugehen. Das OLG München wies die Berufung jedoch mit Beschluss vom 28.11.2019 zurück (Az.: 13 U 2884/19). Die folgende Nichtzulassungsbeschwerde der Opalenburg Vermögensverwaltung AG wies der BGH nun mit Beschluss vom 21. Juli 2020 zurück (Az.: II ZR 288/19). „Damit ist endgültig klar, dass die Opalenburg Vermögensverwaltung Schadensersatz leisten muss. Der Beschluss des BGH macht es auch für andere Anleger in Opalenburg-Fonds leichter, ihre Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

In dem zu Grunde liegenden Fall war der Anleger eigentlich gar nicht auf der Suche nach einer Kapitalanlage, sondern nach einem Nebenjob. Daher hatte er sich auf eine Stellenanzeige gemeldet. Im Rahmen des Einarbeitungsgesprächs wurde ihm die Beteiligung an dem Fonds Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG empfohlen, der zu diesem Zeitpunkt noch Opalenburg Vermögensverwaltung AG & Co. SafeInvest KG hieß. Am Ende hatte er sich an dem Fonds beteiligt aber keinen neuen Job bekommen. Der Zeichnung ging eine Beratung voraus, die in den Räumen der Firma Medius Exclusive GmbH stattfand.

Ausschüttungen aus der Fondsbeteiligung blieben aus und 2018 machte der Kläger Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend. Die Beteiligung an dem Fonds sei ihm als sichere Geldanlage angepriesen worden, eine Aufklärung über die bestehenden Risiken wie das Blind-Pool-Risiko oder die Möglichkeit des Totalverlusts habe nicht stattgefunden. Zudem fand auch keine Aufklärung über die hohen Provisionen statt.

Das Landgericht München I folgte der Argumentation und sprach dem Kläger Schadensersatz wegen der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten zu. Nur aufgrund dieser Verletzungen der Aufklärungspflicht habe sich der Kläger überhaupt an dem Fonds beteiligt. Diese Falschberatung der Vermittlerin müsse sich die Opalenburg Vermögensverwaltung AG zurechnen lassen und dem Kläger die Beteiligungssumme zurückzahlen sowie von allen weiteren Verpflichtungen aus der Beteiligung freistellen, so das LG München. Das OLG München hat diese Entscheidung bestätigt.

„Die Chancen auf Schadensersatz dürften nach den aktuellen Entscheidungen noch weiter gestiegen sein“, sagt Rechtsanwalt Gisevius, der schon mehrfach Schadensersatzansprüche für Opalenburg-Anleger durchgesetzt hat.

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