Factoring-Unternehmen wie AVP machen Ansprüche von Apotheken gegenüber den Krankenkassen geltend und sorgen so dafür, dass ihre Kunden immer liquide bleiben und nicht Forderungen hinterherrennen müssen.
Rund 3500 Apotheken vertrauten bislang dem Dienstleister AVP - Aber: Das Geld wurde in den letzten Wochen immer schleppender überwiesen. Nun ist das Unternehmen insolvent. Die Bafin Bafin hat die Kontrolle übernommen.
Viele der betroffenen Apotheken – rund ein Sechstel aller deutschen Apotheken – bekommt noch Geld von AVP. Die einen mehr, die anderen weniger. Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Stuttgarter Wirtschaftskanzlei Brüllmann: „Es wird eine hohe Anzahl an Insolvenzen geben, denn auch die Apotheken haben in Corona-Zeiten Marktanteile ans Internet verloren. Insbesondere kleinere Familienunternehmen, die viel investiert haben, können die Verluste nicht immer ausgleichen!“ Die ausstehenden Zahlungen für den August sollen einen dreistelligen Millionenbetrag ausmachen.
Die Finanzaufsicht Bafin, die für Geldgeschäfte von Factoring-Unternehmen Aufsichtsbehörde ist, übernahm das Thema und schickte einen Sonderbeauftragten für die alleinige Geschäftsführung in das Unternehmen . Die Bafin hat die Möglichkeit, ein bestehendes Management abzusetzen, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen. Der eingesetzte Geschäftsführer erkannte wohl innerhalb kürzester Zeit die Bedrohlichkeit der Schieflage. Ihm blieb nichts anderes übrig, als Insolvenz und Strafanzeige zu erstatten – auch um eventuell noch vorhandenes Kapital für die Insolvenzgläubiger zu sichern.
Ein Manager des Unternehmens ist wegen eines Steuerdeliktes vorbelastet und nach Paragraph 45c Kreditwesengesetz offensichtlich nicht in der Lage, als zuverlässiger Entscheider aufzutreten
Die APO-Bank hat bereits angekündigt, betroffenen Apotheken mit günstigen Krediten aus der Not zu helfen. Juristisch stellt sich die Frage, ob die ausstehenden Gelder irgendwie und gegen irgendwen eingeklagt werden können. Rechtsanwalt Seifert: „Es ist das alte Thema: Es geht um die Abwicklung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren und um die Prüfung von Ansprüchen gegen Verantwortliche des Unternehmens. Ob dies aussichtsreich sein könnte muss geprüft werden.“
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Bank- und Kapitalanlagerecht
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