Rückrufservice

Anlegerin des Fonds IGB Nawaro Bioenergie erhält Schadensersatz

17.07.2020

Eine Anlegerin des Fonds IGB Nawaro Bioenergie kommt ohne finanziellen Schaden wieder aus der Beteiligung heraus. Mit Urteil vom 10. Juli 2020 hat ihr das Landgericht Rostock Schadensersatz zugesprochen (Az.: 3 O 906/17 (1)). Sie erhält ihr investiertes Geld gegen Übertragung der Rechte an ihrer treuhänderisch gehaltenen Beteiligung zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Gegenseite kann noch Berufung einlegen.

Die Klägerin hatte sich im Juni 2008 aufgrund einer Beratung durch die Bank am dem geschlossenen Fonds IGB Nawaro Bioenergie GmbH & Co. KG beteiligt. Zuzüglich wurde noch ein Agio in Höhe von 5 Prozent fällig. „Dass an die Bank neben dem Agio auch noch Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, fließen, wurde meiner Mandantin allerdings verschwiegen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Partner, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Im Rahmen einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten diese Provisionen jedoch zwingend offengelegt werden müssen. Auch in den Emissionsprospekt werden diese Rückvergütungen nicht ausreichend erläutert.

„Hätte meine Mandantin gewusst, dass die Bank für die Vermittlung der Fondsbeteiligung eine Rückvergütung erhält, die das Agio noch übersteigt, hätte sie die Beteiligung nicht gezeichnet. Wir haben daher Schadensersatzansprüche wegen Prospektfehlern und einer fehlerhaften Anlageberatung geltend gemacht“, so Rechtsanwalt Seifert.

Das Landgericht Rostock folgte der Argumentation und gab der Klage weitgehend statt. Die Klägerin habe Anspruch auf Schadensersatz. Gegen Übertragung der Beteiligung habe sie Anspruch auf Rückzahlung des investierten Geldes, so das Gericht.

Die Klägerin sei weder in dem Beratungsgespräch mit der Bank noch in schriftlichen Unterlagen darüber aufgeklärt worden, dass neben dem Agio noch Rückvergütungen an die Bank fließen, die 10 Prozent des Eigenkapitals überschreiten. Damit sei sie nicht über das erhebliche wirtschaftliche Interesse der Bank an der Vermittlung dieser Beteiligung aufgeklärt worden. Diese Aufklärung sei aber notwendig, um den Interessenkonflikt der Bank offenzulegen. Erst durch diese Information könne der Kunde, das Umsatzinteresse der Bank selbst einschätzen und seine Schlüsse ziehen, ob die Bank die Beteiligung aus eigenem Geschäftsinteresse und weniger unter Berücksichtigung der Kundeninteressen empfiehlt, führte das Gericht aus. Zudem hätte auch in dem Prospekt und sonstigen Werbematerialien klargestellt werden müssen, dass hohe Vermittlungsprovisionen bzw. Rückvergütungen an die Bank  fließen.

„Bei der Vermittlung von Fondsbeteiligungen haben die Banken häufig ihre Rückvergütungen oder auch bestehende Risiken des Fonds, z.B. das Totalverlustrisiko, verschwiegen. Nach so einer fehlerhaften Anlageberatung, können die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/faelle/igb-nawaro-energie-gmbh-co-kg 

 

Bank- und Kapitalanlagerecht

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Polski
Tel: 0711 / 520 888 - 28
Fax: 0711 / 520 888 - 23
E-Mail: m.seifert@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
Aktuelles
18.04.2024

Kriminelle haben eine neue Betrugsmasche beim Online-Banking - das sog. Skimming 2.0. Bankkunden müssen aufpassen, dass sie nicht Opfer dieser Masche werden.
17.04.2024

Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG befindet sich bekanntlich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Dass es nicht bei der Insolvenz der Dachgesellschaft bleiben würde, war zu befürchten. Nun hat die d.i.i mit Pressemitteilung vom 16. April 2024 mitgeteilt, dass sie in Kürze auch für den Fonds d.i.i. 14. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG Insolvenzantrag stellen wird.
12.04.2024

Der Wärmepumpenhersteller B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Cottbus hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 8. April 2024 eröffnet (Az.: 63 IN 130/24). Die Insolvenz betrifft auch die Anleger der Anleihe, die nun um ihr investiertes Geld fürchten müssen.
10.04.2024

Kurz vor Ostern hatte die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG Insolvenzantrag gestellt. Am 9. April 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 810 IN 397/24 D). Da nicht nur für die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, sondern auch für mehrere Tochtergesellschaften ein Insolvenzantrag gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass in Kürze weitere Insolvenzverfahren vorläufig eröffnet werden.
09.04.2024

Die MARO Genossenschaft für selbstbestimmtes und nachbarschaftliches Wohnen ist insolvent und hat am 15. März 2024 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht München hat dem Antrag entsprochen. Zudem hat das AG München am 27. März 2024 das vorläufige Insolvenzverfahren über die MARO Projektentwicklungsgesellschaft eröffnet.
08.04.2024

Die Ikarus Design Handel GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Hanau hat das Insolvenzverfahren am 1. April 2024 regulär eröffnet (Az.: 70 IN 7/24). Die Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 24. Mai 2024 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Insolvenz trifft auch die stillen Teilhaber des Unternehmens, die nun erhebliche finanzielle Verluste befürchten müssen.