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Anleger des Fonds Opalenburg Safeinvest 2 bekommt knapp 50.000 Euro zurück

14.12.2021

Knapp 50.000 Euro hatte ein Anleger in den Fonds Opalenburg Safeinvest 2 gesteckt. Nun erhält er sein Geld zurück und muss auch keine weiteren Ratenzahlungen an die Fondsgesellschaft leisten. Das hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 23.11.2021 entschieden (Az.: 103a O 5/21).

„Unser Mandant wurde weder über die Risiken der Geldanlage noch über die personellen Verflechtungen ordnungsgemäß aufgeklärt. Aufgrund dieser fehlerhaften Anlageberatung hat er Anspruch auf Schadenersatz. Das hat auch das Landgericht Berlin so gesehen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz für Opalenburg-Anleger durchgesetzt hat.

In diesem Fall hatte sich sein Mandant im Februar 2010 mit 60.000 Euro plus Agio an dem Fonds Opalenburg SafeInvest 2 beteiligt und bislang Zahlungen in Höhe von 48.850 Euro geleistet. Gründungsgesellschafterin des Fonds ist die beklagte Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH. Deren damaliger Vorstand war gleichzeitig auch Geschäftsführer der Medius Exclusive GmbH, die für den Vertrieb verantwortlich war und auch in diesem Fall ein Beratungsgespräch mit dem Kläger geführt hatte.

„Durch diese personelle Verflechtung konnte von einer neutralen Beratung keine Rede sein. Gegenüber unserem Mandanten wurde diese verschwiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Darüber hinaus habe auch keine Aufklärung über die bestehenden Risiken der Kapitalanlage stattgefunden.

Das LG Berlin folgte der Argumentation und sprach dem Kläger Schadenersatz wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken sowie ergänzend aus Prospekthaftung im weiteren Sinne zu.

Weder aus dem Prospekt noch aus dem Beratungsgespräch ergebe sich eine ordnungsgemäße Aufklärung über die Risiken und die personelle Verflechtung, führte das Gericht aus. Ein potenzieller Anleger müsse vor seiner Beitrittsentscheidung über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, aufgeklärt werden. Dazu zählen insbesondere auch die mit der Geldanlage verbundenen Nachteile und Risiken. Eine solche Aufklärung sei nicht erfolgt, stellte das Gericht klar.

Konkret fehle es an eine ausreichenden Aufklärung über die kapitalmäßigen und personellen Verflechtungen. Da daraus Interessenkonflikte entstehen können, müssen sie dem Anleger bekannt sein, damit er die Risiken der Geldanlage zutreffend einschätzen kann. Allein dadurch seien die Aufklärungspflichten verletzt worden. Der Kläger habe daher Anspruch auf die Rückzahlung seiner bisher geleisteten Beträge in Höhe von 48.850 Euro und sei von allen weiteren Zahlungsverpflichtungen freizustellen, entschied das LG Berlin.

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„Geschädigte Anleger haben gute Chancen, ihr Geld zurückzubekommen“, so Rechtsanwalt Gisevius, der schon mehrfach Schadenersatz für Opalenburg-Anleger durchgesetzt hat. Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/opalenburg-vermoegensverwaltung-safein…

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