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ALNO AG – ANLEGER MÜSSEN NACH INSOLVENZANTRAG FINANZIELLE VERLUSTE BEFÜRCHTEN

13.07.2017

Die ALNO AG wagte 1995 den Gang an die Börse. 22 Jahre später hat der Absturz des Küchenherstellers aus Pfullendorf einen Tiefpunkt erreicht. Wegen Zahlungsunfähigkeit werde Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt, teilte das Unternehmen am 11. Juli mit. Das zuständige Amtsgericht Hechingen wird nun prüfen, ob es dem Antrag zustimmt.

 

Die Insolvenz der Alno AG ist ein vorläufiger Tiefpunkt in der Geschichte des traditionsreichen Unternehmens. Doch eine Erfolgsgeschichte hat der Konzern seit dem Börsengang ohnehin nicht mehr geschrieben. Überwiegend wurden rote Zahlen präsentiert, die Aktie hat schon beträchtlich an Wert verloren. Der Insolvenzantrag ist aber nicht nur für die Aktionäre, sondern auch für die Anleger der Anleihe eine schlechte Nachricht. Denn auch ihre Investition ist ernsthaft im Gefahr. Auch hier ist der Kurs eingebrochen.

 

Die Anleihe hatte die ALNO AG im Jahr 2013 mit einer fünfjährigen Laufzeit, einem Gesamtvolumen von 45 Millionen Euro und einem Zinskupon in Höhe von 8,5 Prozent emittiert. Im Mai 2018 steht die Anleihe zur Rückzahlung an. Angesichts der Insolvenz wird es zu der Rückzahlung im Mai nächsten Jahres aber kaum kommen. Denn das Unternehmen ist zahlungsunfähig. Verhandlungen mit potenziellen Investoren und Gläubigern seien gescheitert, teilte das Unternehmen mit. Daher müsse Insolvenzantrag gestellt werden.

 

Schon die Wochen vor dem Insolvenzantrag verliefen turbulent. Der Vorstandsvorsitzende wurde ausgetauscht und die Präsentation des Jahres- und Konzernabschlusses für 2016 zum dritten Mal verschoben. Die Zustimmung des Insolvenzgerichts vorausgesetzt, soll der Sanierungskurs in Eigenverwaltung fortgeführt werden, d.h. der Vorstand bleibt am Ruder. Ob eine nachhaltige Sanierung angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation gelingen kann, ist ungewiss. „Eine Sanierung wird ohne Zugeständnisse der Gläubiger kaum möglich sein. Gläubiger sind auch die Anleihe-Anleger. Auch sie müssen damit rechnen, dass sie ihren Teil zur Sanierung beitragen sollen. Das bedeutet, dass sie mit finanziellen Verlusten rechnen müssen“, sagt Rechtsanwalt Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart.

 

Bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ist denkbar, dass die Anleihebedingungen geändert werden sollen. Das kann beispielsweise eine Senkung des Zinskupons oder eine Verlängerung der Laufzeit bedeuten. Ebenso ist auch möglich, dass das Insolvenzgericht die Eigenverwaltung ablehnt und ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dann könnten die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Wie es am Ende auch kommt - die Anleihe-Anleger müssen mit massiven finanziellen Verlusten rechnen.

 

Um die Verluste abzuwehren, können die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten von der Kündigung der Schuldverschreibung bis zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen. Rechtsanwalt Seifert: „Anleger haben einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Beratung. Dazu gehört auch die Aufklärung über die bestehenden Risiken und insbesondere über das Totalverlustrisiko. Haben Anlageberater oder Vermittler ihre Informationspflicht verletzt, haben sie sich schadensersatzpflichtig gemacht.“