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AKURA II.

Kapital Management AG zum Schadensersatz verurteilt

Stuttgart, 22.10.2009

Einer AKURA II – Anlegerin (Genussrechte) wurde mit Urteil vom 02.09.2009 vom Landgericht Bad Kreuznach Schadensersatz zugesprochen. Das Landgericht Bad Kreuznach sprach der Klägerin in dem von der Anlegerschutzkanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren sämtliche Zahlungen, die sie bislang an die AKURA II. Kapital Management AG geleistet hat, als Schadensersatz zu. Zudem muss die Anlegerin keine weiteren Raten mehr zahlen (Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 02.09.2009, Az.: 3 O 165/08, noch nicht rechtskräftig).

Die Anlegerin ist im Vorfeld der Beteiligung von einem Berater, der im Namen der Europäischen Finanzgruppe aufgetreten ist, beraten worden. Zielsetzung der Anlegerin war es, eine sichere Vermögensanlage zu tätigen und keine Risiken einzugehen. Gegenüber dem Berater hat sie dies zum Ausdruck gebracht.

Das Landgericht Bad Kreuznach kam in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass die Anlegerin weder über die streitgegenständlichen Genussrechte an sich, noch über deren Risiken aufgeklärt wurde, so dass ihre Anlageziele nicht berücksichtigt wurden. 

Die AKURA II. Kapital Management AG versuchte zwar dahingehend zu argumentieren, dass die Anlegerin schließlich im Zeichnungsschein unterschrieben habe, dass sie eine Anlage erwirbt, welche mit einem Teil- oder gar Totalverlustrisiko einhergeht. Aus diesem Umstand wollte die AKURA II. Kapital Management AG ein Mitverschulden der Anlegerin herleiten.

Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Auch diesen Einwand hat das Landgericht Bad Kreuznach nach unserer Auffassung zurecht nicht gelten lassen. Es hat sich unserer Argumentation angeschlossen, dass ein Mitverschulden gerade nicht vorliegt, denn der Berater hätte erkennen müssen, dass sich die Anlegerin auf seine Angaben verlässt und nur deswegen die Schriftstücke ohne nähere Prüfung unterschreibt.“

Anleger, die über die tatsächlichen Risiken von atypischen Beteiligungen und Genussrechten nicht aufgeklärt wurden, sollten mit einem erfahrenen Anwalt in einer Erstberatung klären lassen, ob und gegen welchen Anspruchsgegner ein Vorgehen möglich ist.

Ansprechpartner:  Rechtsanwalt Marcel Seifert