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Aktionäre klagen im Mercedes-Abgasskandal - Teilnahme am Musterverfahren

07.12.2021

Im Abgasskandal können sich Aktionäre und Anleger der Daimler AG an dem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) beteiligen, um ihre Schadenersatzansprüche gegen Daimler zu verfolgen. Das OLG Stuttgart hat mit Beschluss vom 1. Dezember 2021 einen privaten Anleger als Musterkläger bestimmt (Az.: 20 Kap 1/21). Damit ist der Weg für das Musterverfahren gegen Daimler frei.

In dem Musterverfahren soll geklärt werden, ob Daimler sich gegenüber seinen Anlegern und Aktionären wegen einer Verletzung der Ad-hoc-Pflichten schadenersatzpflichtig gemacht hat. Daimler sieht sich mit dem Vorwurf konfrontiert, den Kapitalmarkt nicht rechtzeitig über die Verstrickung im Abgasskandal durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei verschiedenen Mercedes-Modellen und den damit verbundenen Risiken und Auswirkungen auf die Wertpapiere informiert zu haben.

Das Bundesverkehrsministerium hatte im Juni 2018 mitgeteilt, dass sich der Verdacht, dass Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen bei verschiedenen Mercedes-Modellen verwendet hat, bestätigt hat. Die Behörde hatte daher den Rückruf für rund 280.000 Fahrzeuge allein in Deutschland angeordnet, in Europa waren insgesamt ca. 670.000 Fahrzeuge betroffen. Weitere Rückrufe folgten. Daimler hatte den Vorwurf der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen auch nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals im Herbst 2015 immer vehement bestritten. Erst mit Ad-hoc-Mitteilung vom 20. Juni 2018 hat Daimler reagiert und mitgeteilt, dass aufgrund der aktuellen Entwicklungen die Ergebnis-Erwartungen für das Geschäftsjahr 2018 angepasst werden.

Der Kurs der Daimler-Aktie ist zwischenzeitlich erheblich gesunken. Um die Schadenersatzansprüche der Anleger geht es in dem Musterverfahren. Zahlreiche private und institutionelle Investoren haben daher Schadenersatzklage beim Landgericht Stuttgart eingereicht. Das LG Stuttgart hat bereits im Januar 2021 ein Kapitalanleger-Musterverfahren, in dem die zentralen Fragen gebündelt werden, eröffnet. Nun hat das OLG Stuttgart auch einen Musterkläger bestimmt.

„Anleger, die bislang noch keine Klage eingereicht haben, können sich jetzt dem Musterverfahren anschließen, um ihre Ansprüche geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Anleger sollten allerdings handeln, da Ende 2021 die Verjährung ihrer Ansprüche droht. „Durch die rechtzeitige Anmeldung zum Musterverfahren wird die Verjährung gehemmt“, so Rechtsanwalt Seifert.

Anleger, die zwischen dem 10. Juli 2012 und 20. Juni 2018 in Daimler-Wertpapiere investiert haben, können ihre Schadensersatzansprüche geltend machen. Mit der Anmeldung im Musterverfahren lassen sich die Schadenersatzansprüche kostengünstig verfolgen. Die Anmeldung muss allerdings zwingend durch einen Rechtsanwalt vorgenommen werden. Das Urteil in dem Musterverfahren ist zunächst für den Musterkläger und die Beklagte bindend. Es kann aber auf Anleger, die sich dem Musterverfahren angeschlossen haben, übertragen werden.

Ob individuelle Klage oder Teilnahme an einem Musterverfahren – die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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