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Abgasskandal: LG Stuttgart verurteilt Mercedes zu Schadensersatz

21.01.2019

Mercedes erleidet ausgerechnet vor der eigenen Haustür eine schwere Schlappe im Abgasskandal. Nach Medienberichten bewertete das Landgericht Stuttgart jetzt in drei Verfahren das von Daimler bei der Abgasreinigung von Dieselmotoren verwendete Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung. Das LG Stuttgart verurteilte Mercedes deshalb  in den drei Verfahren zu Schadensersatzzahlungen zwischen 25.000 und 40.000 Euro.

„Die Urteile sind nicht rechtskräftig und es ist davon auszugehen, dass Mercedes in Berufung gehen wird. Dennoch sind die Urteile Rückenwind für Schadensersatzklagen im Abgasskandal, denn erstmals werden von einem Gericht die thermischen Fenster eindeutig als unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung eingestuft“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.

Mercedes vertritt weiterhin die Auffassung, dass es sich bei den verwendeten Thermofenstern nicht um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt, sondern diese notwendig sind, um Schäden am Motor zu verhindern. Durch die thermischen Fenster wird die Abgasreinigung bei niedrigen Temperaturen reduziert, um die Versottung des Motors zu vermeiden. Gleichzeitig führt dies aber auch zu einem erhöhten Ausstoß von gesundheitsschädlichen Stickoxiden.

Die Urteile des Stuttgarter Landgerichts könnten für Mercedes weitreichende Folgen haben, da diese thermischen Fenster bei der Abgasreinigung bei zahlreichen Dieselmodellen der Schadstoffkassen Euro 5 und Euro 6 eingesetzt werden. Darüber hinaus hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 2018 eine umfangreichen Rückruf wegen unzulässigen Abschalteinrichtungen bei verschiedenen Mercedes-Modellen, u.a. für den Mercedes Vito 1,6 Liter Diesel oder beliebte Massemodelle wie den GLC 220 Diesel angeordnet.

„Auch im VW-Abgasskandal haben verschiedene Gerichte inzwischen entschieden, dass Volkswagen auch bei den größeren 3-Liter-Dieselmotoren unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. Nach den Urteilen des Landgerichts Stuttgart haben auch Mercedes-Käufer gute Chancen, ihre Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Seifert.

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Aktuelles
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

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Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
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Die Stadt München muss das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 21. März 2024 entschieden. Damit droht auch Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 ein Fahrverbot in München.