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Abgasskandal beim Motor EA 288 - Report Mainz berichtet über Abschalteinrichtung beim VW Golf 7

03.12.2020

Ein VW Golf VII mit dem Dieselmotor EA 288 stößt bei Testfahrten im Straßenverkehr deutlich mehr Stickoxide aus als im Prüfzyklus und reißt auch die Grenzwerte. Das zeigen Messungen des Katalysator-Entwicklers und Ingenieurs Marzin Pley, berichtet das ARD-Magazin „Report Mainz“ in der Sendung vom 1. Dezember 2020.

Ein Team des Magazins hat den Ingenieur bei den Messungen begleitet. Die Untersuchungen bringen weitere Ergebnisse. Es zeige sich, dass die Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Außentemperatur erfolgt. Das bedeutet, dass die Abgasrückführung nun innerhalb eines festgelegten Temperaturkorridors zu 100 Prozent erfolgt. Ist es kälter oder wärmer wird die Abgasrückführung reduziert.

Solche Abschalteinrichtungen werden als Thermofenster bezeichnet und VW streitet den Einsatz eines Thermofensters auch nicht ab. Dies sei aus Motorschutzgründen allerdings zulässig. VW verweist auch auf das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde habe keine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt. Das stimmt zwar, allerdings hat auch das KBA deutlich erhöhte Abgaswerte bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 im realen Straßenverkehr festgestellt. Einen verpflichtenden Rückruf hat die Behörde dennoch nicht ausgesprochen.

Die überraschende Einschätzung von VW und offenbar auch des KBA, dass es sich trotz der deutlich überhöhten Abgaswerte nicht um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, wird längst nicht überall geteilt. „Gerichte sehen auch Fahrzeuge mit dem Motor EA 288 zunehmend kritisch. Die Liste verbraucherfreundlicher Urteile wächst weiter“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Er selbst hat beispielsweise Schadenersatzansprüche für Käufer eines VW T6 an den Landgerichten München und Heilbronn durchgesetzt. Mehr dazu unter www.oeltod-anwalt.de   

Auch die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston ist bei Abschalteinrichtungen zu einer gänzlich anderen Auffassung gekommen als VW. Sie stellte in ihren Ausführungen vom 30. April 2020 heraus, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie zu einem erhöhten Emissionsausstoß im realen Straßenverkehr führen. Ausnahmen seien nur sehr begrenzt und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung zulässig.

„Funktionen wie ein Thermofenster sollen den Motor langfristig vor Versottung schützen. Dementsprechend zählen sie nicht zu den zulässigen Ausnahmen, es handelt sich um unzulässige Abschalteinrichtungen. Geschädigte Autokäufer können Schadenersatzansprüche bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor EA 288 geltend machen“, macht Rechtsanwalt Gisevius deutlich.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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