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Abgasskandal - Audi Rückruf 23X6 - Auf Verjährung der Schadenersatzansprüche achten

04.08.2021

Unter dem Code 23X6 muss die Audi AG auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zahlreiche Audi-Modelle mit 3-Liter-Dieselmotoren zurückrufen. Grund für den Rückruf ist, dass die Behörde eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems festgestellt hat.

Betroffene Audi-Fahrer haben in diesen Fällen gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die Audi AG durchzusetzen. „Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass Audi eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und zu Schadenersatz verpflichtet ist“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Allerdings muss die Verjährung im Auge behalten werden. Die ersten Rückrufe für die betroffenen Audi-Modelle erfolgten Ende 2018. „Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist könnte die Verjährung der Schadenersatzansprüche schon zum 31.12.2021 drohen“, so Rechtanwalt Gisevius.

Die Audi AG entwickelt und produziert die Dieselmotoren mit 3 Litern Hubraum und mehr des Typs EA 896, EA 897 oder EA 898. Ähnlich wie vom VW-Abgasskandal um Dieselfahrzeuge mit den kleineren Motoren des Typs EA 189 bekannt, kommen auch bei den großvolumigeren Aggregaten unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. „Die Funktionen sind unterschiedlich, laufen im Ergebnis aber auf das Gleiche hinaus. Der Stickoxid-Ausstoß wird auf dem Prüfstand reduziert. Im Straßenverkehr sind die Funktionen aber kaum aktiv und die Emissionen steigen wieder an. Daher handelt es sich um unzulässige Abschalteinrichtungen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Nicht nur zahlreiche Landgerichte, sondern zum Beispiel auch die Oberlandesgerichte Frankfurt, Koblenz, Naumburg oder Hamm haben entschieden, dass Audi die Käufer durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und Schadenersatz leisten muss. In der Regel bedeutet dies, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs muss Audi den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Der Anspruch auf Schadenersatz besteht auch, wenn bereits ein Software-Update aufgespielt wurde.

Rückenwind für Schadenersatzansprüche gibt es auch vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im Straßenverkehr zu einem Anstieg des Emissionsausstoßes führen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles
16.04.2024

Das OLG Nürnberg hat BMW wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW 218 d mit Urteil vom 1. März 2024 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 U 97/23). Der Kläger hat Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
11.04.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2024 entschieden, dass der Käufer einer Mercedes S-Klasse Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 3 O 349/21). Der Kläger erhält rund 12 Prozent des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück – unterm Strich rund 7.200 Euro. Das Fahrzeug kann er behalten.
05.04.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Hamm mit Urteil vom 19. März 2024 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: I-19 U 497/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut. „Unser Mandant ist dadurch geschädigt worden und hat nach dem Urteil des OLG Hamm Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.
04.04.2024

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Nürnberg zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 1. März 2024, dass BMW dem Kläger zehn Prozent des Kaufpreises ersetzen muss (Az.: 1 U 3435/22). Das Fahrzeug, ein BMW 318 d, kann der Kläger behalten.
28.03.2024

Niederlage für Mercedes im Abgasskandal: Das OLG Stuttgart hat im Musterverfahren mit Urteil vom 28. März 2024 entschieden, dass Mercedes in verschiedenen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat (Az.: 24 MK 1/21). Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. „Dennoch ist die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal damit weiter geöffnet worden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
26.03.2024

Die Stadt München muss das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge verschärfen. Das hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 21. März 2024 entschieden. Damit droht auch Dieselfahrzeugen mit der Schadstoffklasse Euro 5 ein Fahrverbot in München.